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Neue Steuerbescheide: Autosteuer-Erh?hung f?r Dieselfahrzeuge

07 Mai, 2007

Service: Steuer f?r Diesel-Pkw pr?fen. Die Finanz?mter verschicken zurzeit neue Bescheide ?ber die erh?hte Kraftfahrzeugsteuer f?r Dieselfahrzeuge. Da wundert sich mancher Fahrer eines Diesels mit Partikelfilter, dass auch er von der Erh?hung der Kfz-Steuer betroffen sein soll. Doch aufgepasst: In vielen F?llen, zum Beispiel beim VW Touareg, fehlt im Kfz-Brief nur der Vermerk ?ber die Minderung der Partikelemissionen.


Mit dem Hinweis auf die Schadstoffminderung nach Euro 4 ist es nicht getan. Um den Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere einzutragen ben?tigen die Kfz-Zulassungsstellen eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers aus der hervorgeht, dass das betreffende Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausger?stet ist, au?erdem die Typgenehmigung des Filters und die Angabe der Partikel-Minderungsstufe. Damit k?nnen die Fahrzeugpapiere ge?ndert werden und das Finanzamt erh?lt von der Zulassungsstelle einen Hinweis um den Steuerbescheid auf die g?nstigere Steuerklasse umzustellen. Bei dieser Gelegenheit tauschen die Zulassungsstellen auch gleich den bisherigen Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung um. Dadurch entstehen jedem Fahrzeughalter Kosten in H?he von insgesamt 21 Euro. Prospektangaben oder Best?tigungen des Auto-Verk?ufers reichen f?r diesen Vorgang nicht aus. Betroffene Fahrer wenden sich besser gleich an den Kundendienst ihres Fahrzeugherstellers. (autoreporter.net)

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