Aktuelle News
 


LKW-Maut: ?nderung der Mautordnung ab 01. Mai 2007

30 April, 2007

LKW-Maut: Mindestaufladebetrag bei GO-Boxen von EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben. ?nderung der Mautordnung ab 1. Mai 2007
Die Maut f?r alle Fahrzeuge ?ber 3,5 t. kann in ?sterreich auf einfache und bequeme Weise durch Abbuchung von einem
elektronischen Fahrzeugger?t, der sogenannten GO-Box, bezahlt werden.
Es existieren zwei unterschiedliche Bezahlungsarten: Das Pre Pay und
das Post Pay Verfahren. Beim Post Pay Verfahren erh?lt der
Fahrzeughalter regelm??ig im Nachhinein eine Abrechung ?ber die zu
bezahlende Maut.


Beim Pre Pay Modus wird vor Fahrtantritt ein Guthaben auf die GO-Box aufgebucht, vergleichbar mit einem Wertkarten-Handy. Diese Zahlungsvariante kann bar oder mittels Maestro-, Kredit- oder Tankkarte durchgef?hrt werden. Die GO-Box wird um EUR 5.- ausgegeben.

Durch eine ?nderung der Mautordnung wird ab morgen der
Mindestaufladebetrag f?r ein Mautguthaben von bisher EUR 45,00 auf
EUR 75,00 angehoben. Der maximale Aufladebetrag bleibt mit EUR 500,00
weiterhin gleich.

"Wir erwarten uns von dieser Ma?nahme den Vorteil, dass unsere
Kunden vermehrt die GO-Boxen retournieren, um die darauf verbliebenen
h?heren Mautbetr?ge zur?ckgezahlt zu erhalten", erl?utert Klaus
Schierhackl, Gesch?ftsf?hrer der ASFINAG Maut Service GmbH. "Der
h?here Grad an zur?ckgegebenen GO-Boxen f?hrt durch das
Ger?terecycling auch zu merklich geringeren Kosten f?r die ASFINAG."

"Seitens ASFINAG wurde eine Analyse ?ber die Entwicklung der Pre
Pay Restguthaben durchgef?hrt. Diese hat gezeigt, dass jene Guthaben,
welche auf den Boxen verbleiben und nicht mehr aufgel?st werden, die
Anschaffungskosten der GO-Boxen nur zu 58 % decken. Die
Anschaffungskosten der nicht retournierten Ger?te belaufen sich auf
etwa 3 Mio. EUR. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese GO-Boxen
seitens der Kunden nicht mehr aufgel?st und daher auch die GO-Boxen
nicht mehr retourniert werden,"so Klaus Schierhackl.

Dar?ber hinaus f?hrte die ?berlegung zu dieser ?nderung dazu, dass
die Mautkosten bei Fahrten durch ?sterreich in der Regel nicht h?her
sind als der derzeit geltende Mindestaufladebetrag. Zudem wird gerade
im Hinblick auf die Wenigfahrer der Abwicklungsaufwand vermindert, da
Wenigfahrer in der Regel h?ufig keinen genauen ?berblick ?ber die
tats?chlich anfallenden Mautwerte haben ("Habe ich gen?gend
Mautguthaben auf der GO-Box aufgeladen oder nicht?"). Die Vorteile
der h?heren Mindestaufladebetr?ge d?rften somit einen eventuellen
Entgang an Zinsen beim Kunden merklich ?berwiegen.

R?ckfragehinweis:

ASFINAG
Mag. Marc Zimmermann
Leiter Unternehmenskommunikation
Pressesprecher
Tel: +43 (0) 50108-10831
Fax: +43 (0) 50108-10832
Mobil: +43 664 320 59 60
mailto:marc.zimmermann@asfinag.at

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights