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Telematiksysteme: Telematikdaten gehören nur dem Fahrer

25 September, 2015

Telematikdaten gehören nicht dem Autohersteller, der Werkstatt, der Versicherung oder einem Automobilclub: Telematiksysteme im Auto retten Menschenleben, wenn sie etwa nach einem Unfall automatisch Hilfe herbeiholen. Die Datenflut durch die neuen Assistenz- und Überwachungs-Systeme ist allerdings ein ernsthaftes Problem.


Das Deutsche Institut für Qualitätsförderung (DIQ) schlägt dazu eine eindeutige Regelung vor. Den Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten aus dem Straßenverkehr fordern Viele, das DIQ geht einen entscheidenden Schritt weiter. Es fordert, dass hier ausschließlich dem Kunden das Eigentumsrecht zustehen soll - und nicht dem Autohersteller, der Werkstatt, der Versicherung oder einem Automobilclub.
Das Institut unterstützt aber grundsätzlich den Einsatz von Telematik-Systemen, "um die hohen Potenziale zur Steigerung der Fahrzeugsicherheit nutzen zu können". Unter anderen schlägt die Organisation die flächendeckende Ausstattung gebrauchter Autos mit Telematiksystemen vor. Bei Untersuchungen mit jungen Fahrern hätten nämlich eine konstante Bewertung des Fahrstils und die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Teilnahme am Verkehr mit unmittelbarer Rückmeldung an den Fahrer durch Telematiksysteme eine positive verkehrserzieherische Wirkung gehabt. Ein hohes Potenzial für Telematiksysteme sieht das DIQ auch bei der wachsenden Gruppe der älteren Autofahrer. Die Bewertung des eigenen Fahrstils in Relation zu den umgebenden Verkehrsteilnehmern ermögliche eine Reflexion des persönlichen Fahrstils und des Fahrvermögens. mid/rhu
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Verkehrssicherheit contra Datenschutz: Telematik-Systeme im Auto machen das Fahren sicherer, doch beim Schutz der persönlichen Daten besteht noch Nachholbedarf.

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