Aktuelle News
 


Autonomes Autofahren: Immer mehr Teststrecken

22 April, 2015

Die Politik drückt in Sachen autonomes Autofahren aufs Tempo. Nach Bayern und NRW haben jetzt auch die Bundesländer Niedersachen und Baden-Württemberg ihr Interesse an einer Teststrecke für die selbstfahrenden Fahrzeuge


bekundet. Der Verkehrsausschuss der Länderkammer soll nun über eine Entschließung des Bundesrates zu Rahmenbedingungen für die Automobilität der Zukunft beraten. "Wir brauchen optimale Testbedingungen und dies nicht nur in den USA, oder in Bayern, sondern auch in Baden-Württemberg", sagte Daimler-Entwicklungschef Thomas Weber dazu der Branchen- und Wirtschaftszeitung "Automobilwoche".
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sieht die Autobahn A81 in seinem Bundesland als mögliche Versuchsstrecke: "Ich war verärgert und enttäuscht, dass am Ende nur eine bayerische Autobahn rausgekommen ist." Nach den Vorstellungen Niedersachsens sollten auch Abschnitte im Dreieck der Autobahnen A 2, A 7 und A39 für das autonome Fahren ausgebaut werden. Zur direkten Anbindung von Volkswagen würde der Testabschnitt der A39 weitgehend bis Wolfsburg führen.
Derzeit ist nur ein bayerischer Abschnitt der A9 ab Herbst für das Pilotprojekt "digitales Testfeld Autobahn" vorgesehen. Dort hatte Audi kürzlich den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zu einer Testfahrt eingeladen. Die Audi-Strategen haben dem Minister bei dieser Gelegenheit erklärt, dass eine andere Gesetzeslage erforderlich ist, wenn der "Autobahn-Pilot" im Jahr 2022 mit 130 km/h in Serie gehen soll. "Und wir brauchen Testbedingungen, durch die unsere Autos den deutschen Straßenverkehr verstehen lernen", betonte ein Audi-Entwickler. Raser beispielsweise sind für diese Systeme noch immer schwer zu erkennen. "Nur wo getestet werden kann, bleibt die Kompetenz erhalten. Sonst findet die Wertschöpfung in diesem Bereich irgendwann in den USA und nicht mehr hierzulande statt", erklärt Minister Dobrindt. mid/rlo

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights