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Kfz Steuer berechnen - 2016 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer

17 Dezember, 2014

Das Bundeskabinett beschließt die Änderung der Kfz Steuer - Gekoppelt ist die PKW Maut mit einer neuen Berechnung der Kfz Steuer ab 01. Januar 2016.


Die umstrittene Pkw-Maut hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur "Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen" – so der offizielle Titel – beschlossen. Vorgesehen ist eine eine elektronischen Vignette. Sie gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sind nur bei der Nutzung der Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der "kleine Grenzverkehr" nicht beeinträchtigt wird. Damit kommt Dobrindt einer Kritik auch aus der eigenen Partei nach.

Gekoppelt ist die Maut mit einer neuen Berechnung der Kfz-Steuer, um eine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer auszuschließen. Genau dagegen regt sich aber nach wie vor Widerstand in der EU. Verkehrskommissarin Violeta Bulc hatte erst vor wenigen Tagen noch einmal bekräftigt, dass ihrer Ansicht nach das deutsche Modell ausländische EU-Bürger benachteilige, die nicht von der Steuerentlastung profitierten. Dies verstoße gegen den europäischen Gleichheitsgrundsatz.

Das Bundesverkehrsministerium erwartet jährlich rund 3,7 Milliarden Euro an Mauterlösen, 700 Millionen davon kämen den Berechnungen nach von ausländischen Fahrzeugen. Die Einnahmen sollen nach Abzug der Systemkosten in den Verkehrshaushalt fließen. Der Bund geht davon aus, dass unterm Strich 500 Millionen Euro pro Jahr übrigbleiben, die direkt wieder in die Infrastruktur investiert werden sollen.

Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Nach Verabschiedung durch den Bundestag und den notwendigen technischen Vorbereitungen soll die Infrastrukturabgabe ab 2016 greifen. ampnet/jri

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