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Nachr?stung Ru?filter: Auch f?r Biodiesel-Fahrzeuge m?glich

31 März, 2007

Nachger?stete Ru?filter auch mit Biodiesel?
?ber 2 Millionen Pkw k?nnen auch weiterhin mit Biodiesel fahren.
Nachdem die Bundesregierung die Gesetze f?r die Steuerf?rderung nachger?steter Diesel-Altfahrzeuge mit Ru?filtern auf
den Weg gebracht hat, d?rfte es einen regelrechten Ansturm auf
Nachr?st-Partikelfilter geben. Die F?rderung mit einmalig 330 Euro
f?r die Nachr?stung, die r?ckwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009
gilt, k?nnen auch Biodieselfahrer nutzen. Im Gegensatz zu den meisten
serienm??ig eingebauten Ru?filtern k?nnen die g?ngigen
Nachr?stpartikelfilter auch mit Biodiesel betrieben werden. Darauf
weisen die Union zur F?rderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
(UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.
(VDB) hin.


Die f?hrenden Hersteller von Nachr?stpartikelfiltern, HJS
Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG und Twin-Tec AG, haben ihre Ru?filter
f?r den Betrieb mit Biodiesel freigegeben. Voraussetzung ist der
Einsatz von normgerechtem Biodiesel nach DIN EN 14214. Es ist f?r den
Betrieb mit Biodiesel also entscheidend, ob das Fahrzeug f?r
Biodiesel freigegeben ist. Das trifft auf derzeit mehr als 2
Millionen Pkw in Deutschland zu. Einer Nachr?stung und damit dem
Weiterbetrieb mit Biodiesel steht damit nichts im Wege. Die UFOP hat
in der j?ngsten Zeit mehrfach Anfragen erhalten, nach denen
Werkst?tten oder Fahrzeugh?ndler informiert h?tten, dass nach dem
Einbau eines Nachr?stfilters ein Weiterbetrieb mit Biodiesel nicht
m?glich sei. Diese Aussage ist nicht nur technisch, sondern auch
rechtlich unkorrekt. Der ADAC hat dazu festgestellt, dass bei
Vorliegen einer Betriebserlaubnis f?r einen Nachr?st-Partikelfilter,
grunds?tzlich sichergestellt sei, dass alle technischen und
zulassungsrechtlichen Anforderungen eingehalten w?rden. Der Einbau
eines f?r das jeweilige Fahrzeugmodell genehmigten
Nachr?st-Partikelfilters ber?hre bestehende Gew?hrleistungs- oder
Garantieanspr?che gegen den Fahrzeughersteller nicht. Die Europ?ische
Kommission und das Bundeskartellamt h?tten klargestellt, dass anders
lautende Garantiebedingungen von Fahrzeugherstellern mit der
aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung nicht vereinbar seien.

Auf der Internetseite der UFOP (www.ufop.de) sind weitere
Informationen zum Thema Nachr?stung sowie eine ?bersicht der
Fahrzeugmodelle, die f?r eine Nachr?stung mit einem Partikelfilter in
Frage kommen, aufgef?hrt.



Pressekontakt:
UFOP e. V.
c/o WPR COMMUNICATION
Norbert Breuer
Saarbr?cker Stra?e 36
10405 Berlin
Tel.: 030/440388-0
Fax: 030/440388-20
E-Mail: ufop@wpr-communication.de

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