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Kommentar: EU-TÜV

13 März, 2014

Treckersitze, Energiesparlampen, Duschköpfe, Staubsauger oder Toilettenspülungen: Vor nichts macht die Regulierungswut der Brüsseler EU-Kommission offenbar Halt.


Unter dem einschmeichelnden Begriff der EU-Ökodesign-Richtlinie schwingen sich die Generaldirektionen für Umwelt, Klima, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Industrie auf, die Durchlaufgeschwindigkeit unserer privaten Dusche, die Wattzahl der heimischen Staubsauger oder die Wasser-Spülmenge des stillen Örtchens reglementieren zu wollen.
Und jetzt haben sich die EU-Standardisierer und Mindest-Harmonisierer im 15-stöckigen Kommissionsgebäude Berlaymont, das im Volksmund gerne "Berlaymonster" genannt wird, über die geöffnete Motorhaube des Deutschen liebstes Kind gebeugt: das Auto - und tief ins Auspuffrohr von Oldtimern, Motorrädern und Lkw geblickt. Herausgekommen ist ein 150-seitiger Verordnungsentwurf mit dem Titel "Vorschlag über regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (COM(2012)0380 - C7-0186/2012 - 2012/0184(COD)."

Das Europäische Parlament (EP) hat eben diese Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Mindeststandards für regelmäßige Fahrzeugüberprüfungen, Zulassungsdokumente und Nutzfahrzeugkontrollen verabschiedet. Damit sollen die Straßenverkehrssicherheit durch neue EU-weite Normen für die technische Überwachung von Fahrzeugen sowie die Ausbildung der Prüfer und ihrer Kompetenzen festschrieben werden. Demnach sollen mindestens fünf Prozent der insgesamt in der EU zugelassenen Nutzfahrzeuge regelmäßigen Straßenkontrollen unterzogen werden.
"Es muss durch ein System der regelmäßigen technischen Überwachung dafür gesorgt werden, dass einmal in Verkehr gebrachte Fahrzeuge während ihrer gesamten Lebensdauer den Sicherheitsstandards genügen", heißt es im nunmehr verabschiedeten EP-Bericht. Das klingt vernünftig und ist mit dem vom EU-Parlament eingefügten Zusatz versehen: "Die Mitgliedstaaten könnten einzelstaatliche Anforderungen für die technische Überwachung einführen". So bleibt für zwei- dreirädrige Fahrzeuge sowie Pkws und Nutzfahrzeuge die nationalstaatliche Kompetenz für strengere Normen gewahrt.
Beim Thema Klima lässt die EU-Kommission jedoch nicht mit sich feilschen. Fünf Prozent der zugelassenen Kraftfahrzeuge in der EU sind für ein Viertel der CO2-, NOx- und Partikel-Emission verantwortlich. Daher will die EU-Kommission nicht allein den in modernen Fahrzeugen eingebauten Bordcomputern (On-Bord-Diagnosesystem, ODB) die Kontrolle von Schadstoffen überlassen, sondern tritt für eine zusätzliche konventionelle, aber deutlich effektivere Endrohrmessung ein.

Aber Europa hat offenbar ein Herz für Oldtimer. "Fahrzeuge von historischem Interesse erhalten das Erbe der Epoche" und sind von scharfen Abgasmessungen ausgenommen. Recht so, denn sie werden selten als Alltagsfahrzeuge genutzt, worauf der CDU-Europaabgeordnete Kuhn in seinem Bericht hingewiesen hat.
Dem EU-Parlamentarier aus Mecklenburg Vorpommern ist es auch zu verdanken, dass der Kommissions-Vorschlag eines willkürlichen Kilometergrenzwertes für die Vorfahrt beim nationalen TÜV oder der zertifizierten Kfz-Werkstatt im Jahrestakt gestrichen wurde: "Weisen Fahrzeuge der Klassen M1 oder N1 bei der ersten Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung nach der Erstzulassung einen Kilometerstand von 160 000km auf, so wird die Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfung anschließend jährlich durchgeführt". Der geänderte und mehrheitlich beschlossene EP-Text lautet lapidar "entfällt". Bravo, geht doch meint der Brüsseler Beobachter!
Und noch eine gute Nachricht aus Brüssel: Prüfbescheinigungen bei Neuzulassungen in einem anderen EU-Staat sollen gegenseitig anerkannt werden. Der Kfz-Binnenmarkt wird damit wirklich belebt. Der EU-Ministerrat, der dem Verordnungsentwurf noch zustimmen muss, wird dem Europäischen Parlament dafür Beifall zollen.
Thomas A. Friedrich/mid mid/taf

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