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Kfz Steuer für Biogas-Landwirte

30 Mai, 2013

Muss ein Landwirt, der faktisch seine gesamte Ernte mit einer eigenen Biogas-Anlage in Strom umwandelt und diesen ins öffentliche Netz einspeist, seinen auf den Feldern eingesetzten Traktor voll versteuern?


Ja!
Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. II R 55/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sind Zugmaschinen zwar normalerweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. "Doch nur solange, wie diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden", betont Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). In diesem Fall handelt es sich aber nach Auffassung der Münchener Bundesfinanzrichter um keinen reinen Bauernhof mehr.

Denn die Biogasanlage ist in den Gesamtbetrieb voll integriert, dessen erste "landwirtschaftliche" Verarbeitungsstufe damit unmöglich von der gewerblichen Stromproduktion in der zweiten Phase zu trennen ist. Es handelt sich also insgesamt um eine Art Minikraftwerk, dem nicht mehr der Status eines rein landwirtschaftlichen Betriebs zusteht, womit auch dessen steuerliche Privilegien entfallen.
www.anwaltshotline.de

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