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Oldtimergutachten und Kennzeichen - Welche Änderungen am Oldtim

03 April, 2013

Für das Oldtimerkennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Für ein positives Oldtimergutachten muss das Fahrzeug außerdem folgende Kriterien erfüllen:


Im Mittelpunkt des Messeauftritts von Dekra auf der Techno Classica in Essen (10. bis 14. April 2013) steht das H-Kennzeichen für Oldtimer. Die Experten des Classic Service zeigen, welche Änderungen des Originalzustandes für die Erteilung des H-Kennzeichens zulässig sind und welche nicht. An einem Exponat auf dem Messestand in Halle 3, Stand 321, können die Messebesucher den eigenen Blick schärfen.

An einem VW Käfer, Baujahr 1960 sind gegenüber dem Originalzustand eine Reihe von technischen Änderungen vorgenommen worden, die jeweils die Frage aufwerfen: Schließt dieser Umbau die Erteilung des H-Kennzeichens aus, oder handelt es sich um eine zeittypische Veränderung? Mit einem Ratespiel können die Messebesucher ihr eigenes Urteilsvermögen und ihre Fachkenntnis testen. Zu gewinnen gibt es ein detailliertes Dekra-Oldtimer-Wertgutachten.

Für das Oldtimerkennzeichen schreibt der Gesetzgeber konkrete Voraussetzungen vor. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und von einem Sachverständigen in einem Gutachten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" eingestuft werden.

Für ein positives Oldtimergutachten muss das Fahrzeug außerdem die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte, dem Status "Kulturgut" angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. ampnet/nic

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