Aktuelle News
 


Jahres-Jobticket ist als geldwerter Vorteil zu versteuern

08 März, 2013

Ermöglicht ein Unternehmen seinen Angestellten ermäßigte Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr, darf der daraus resultierende "geldwerte Vorteil" nicht auf den jeweiligen Monatsanteil heruntergerechnet werden. Die steuerliche Berücksichtigung setzt


jedenfalls mit dem Erwerb der Jahres-Netzkarte ein und ist deshalb auf den Gesamtbetrag abzustellen. Darauf hat der Bundesfinanzhof bestanden (Az. VI R 56/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte das betroffene Unternehmen mit dem regionalen Verkehrsverbund eine spezielle Vereinbarung abgeschlossen. Gegen Zahlung eines entsprechenden Grundbetrags durch die Firma an das Verkehrsnetz bekamen deren Angestellten die Möglichkeit, eine erheblich verbilligte Jahreskarte zu erwerben. Die monatliche Ersparnis lag jedoch unterhalb der vom Einkommenssteuergesetz festgelegten 44-Euro-Grenze, weshalb es sich nach Auffassung des Unternehmens zwar um einen "geldwerten Vorteil" handle, dieser aber auf Grund seiner geringen Höhe noch nicht zu versteuern sei.

Dem widersprach der Fiskus. Und wurde darin von Deutschlands obersten Finanzrichtern bestätigt. "Der geldwerte Vorteil ist den Arbeitnehmern nämlich mit Aushändigung der auf ihren Namen ausgestellten und nicht übertragbaren Jahreskarte einmalig und sofort für das gesamte Jahr zugeflossen - und nicht immer wieder monatlich neu", erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Münchener Urteilsspruch.

Zugeflossen ist eine Einnahme immer dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat - hier also ein Jahr lang verbilligt im Verkehrsverbund fahren darf. Ohne Bedeutung für den Zufluss des Bezugsrechts sind die Einzelheiten der Zahlung, die der Arbeitgeber für den "Erwerb" des an seine Arbeitnehmer vermittelten Vorteils aufzuwenden hat - ob dafür etwa im Konkreten ein monatlicher Eigenanteil durch den zwingend vorgeschriebenen Lastschrifteinzug zu entrichten ist. anwaltshotline.de

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights