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Mopedkennzeichen - Mopedversicherung 2013

19 Februar, 2013

Ab 01. März 2013 gibt es die neuen grünen Mopedkennzeichen. Denken Sie an Ihre Mopedversicherung für 2013 sowie an den Schilderwechsel.


Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünem Kennzeichen fahren. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültig-keit. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat kei-nen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2011 rund 29.000 Haftpflichtschäden. Mit 16 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge verursachen Mofas und Mopeds fast doppelt so viele Unfälle wie "richtige" Motorräder. Die Versicherer zahlten hierfür rund 73 Millionen Euro an Geschädigte. Erfreulicherweise ist je-doch die Anzahl der Schäden bei den Mofas weiter zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch knapp 30.000 Haftpflichtschäden.
Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr so-gar um 14,4 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 5.500 Mo-fas und Mopeds wurden 2011 gestohlen – fast 20 von je 1.000 Fahrzeu-gen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,6 und bei PKW 0,6 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.
Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?
• Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubik-zentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
• Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Mofas und Mopeds in Zahlen:
Kfz-Haftpflichtschäden und Versicherungsleistungen
Jahr
Anzahl der Kfz-Haftpflichtschäden
Versicherungsleistungen in Euro
2006
34.800
78 Millionen
2007
36.300
80 Millionen
2008
34.700
78 Millionen
2009
33.000
87 Millionen
2010
29.700
75 Millionen
2011
29.000
73 Millionen
2
• Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
• Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
• E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
• Motorisierte Krankenfahrstühle
• Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (08 00 – 2 50 26 00) leicht feststellbar. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Ansprechpartnerin: Katrin Rüter de Escobar, Tel.: 030/ 20 20 – 51 19,k.rueter@gdv.de, www.gdv.de

Hier finden Sie Tipps und Infos rund um die Mopedversicherung

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