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Neue Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer

13 Januar, 2013

Vom 19. Januar gelten neue Führerscheinklassen. Das neue Fahrerlaubnisrecht bleibt kompliziert. Betroffen davon sind auch Leichtkrafträder, auf die besonders Jugendliche gerne abfahren. Ab 19.01.2013 wird es ernst, denn dann gilt in Deutschland die neue EU-Führerscheinrichtlinie. Die damit verbundenen Änderungen reichen von der neuartigen Befristung des amtlichen Führerschein-Dokuments bis hin zur teils modifizierten Definition von Fahrerlaubnisklassen.


Der ACE ist besorgt über neue Führerscheinklasse für junge Flitzer.

Nach Angaben des ACE Auto Club Europa dürfen vom Stichtag an selbst 16-Jährige so richtig Gas geben. Der Grund: Für diese Inhaber der Fahrerlaubnis A1 entfällt die bislang auf 80 Kilometer pro Stunde (km/h) festgelegte Tempobeschränkung für Leichtkrafträder. Die jungen Leute können dann im Einzelfall mit bis zu 120 km/h unterwegs sein, schätzt der Autoclub. Ein beträchtlicher Teil der jugendlichen Biker-Novizen dürfte sich darüber freuen, Verkehrssicherheitsexperten hingegen zeigen sich besorgt. "Diese Regelung ignoriert die Unfallentwicklung bei der besonders gefährdeten Gruppe der 16- und 17-jährigen Zweiradfahrer, damit wird ein weiterer Anstieg des bisher schon bestehenden hohen Unfallrisikos in Kauf genommen", kritisiert ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Seinen Angaben zufolge entfällt künftig die Begrenzung der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit. "Das stellt noch höhere Anforderungen an die meist unerfahrenen jungen Verkehrsteilnehmer, die Wahrscheinlichkeit nimmt zu, dass sie einen Unfall verursachen", gibt der Clubsprecher zu bedenken.
Flitzen dank FDP
Der ACE fordert vom Bundesverkehrsministerium jetzt eine Korrektur und Klarstellung. Deutschland solle besser dem Beispiel der Niederlande folgen, wo das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre fixiert worden ist. "Das ist bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht unterblieben, weil die von der Zweiradlobby beeinflusste FDP höhere Verkaufszahlen offenbar wichtiger nimmt als die begründeten Anliegen der Verkehrssicherheit", wirft der ACE-Sprecher den Liberalen vor. Und die Union habe es versäumt, sich ihrem Koalitionspartner entgegenzustellen.
Doch das Thema ist nach Einschätzung des ACE zusätzlich auch noch mit juristischen Tücken gespickt. Die Gretchenfrage lautet demnach: Dürfen die jungen Leute ab dem 19. Januar einfach mehr Gas geben oder müssen sie ihre bereits erworbene Fahrerlaubnis dafür umschreiben lassen? Für ACE-Verkehrsrechtsexperten Volker Lempp ist die in Kürze hierzu geltende Vorschrift unglücklich formuliert. "Man könnte davon ausgehen, dass ein neues Dokument vonnöten ist." Deshalb lautet Lempps Forderung: "Es muss schnell rechtliche Klarheit geschaffen werden." Selbst Polizeibeamte hätten aufgrund juristischer Zweifel schon Anfragen zu diesem Thema an den ACE gerichtet, berichtet Lempp. Der ACE fordert, das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre und für die Klasse A2 auf 20 Jahre sowie für die Klasse A auf 22 Jahre anzuheben.
Neues Fahrerlaubnisrecht bleibt kompliziert
Nach der noch bis zum 18. Januar 2013 gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung können Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwerben. Sie berechtigt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum max. 125 cm3, Nennleistung max. 11 kW) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.

Die Klassen M und S werden zusammengelegt, AM heißt künftig die neue Klasse für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Für die Klasse A1 gilt künftig, dass das Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW/kg beträgt. Aus der Klasse A (beschränkt) wird A2. Diese Motorradklasse wird definiert mit einer Motorleistung bis 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Wer zwei Jahre Erfahrung in A1 gesammelt hat, muss für den Zugang zur A2 künftig nur noch eine praktische Prüfung ablegen. Für das Fahren von Trikes wird künftig ein Führerschein der Klasse A verlangt.

Die Neuregelung für Leichtkrafträder hat Folgen für die Verkehrssicherheit
Mit der Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung gemäß Richtlinie 2006/126/EG, die ab dem 19. Januar 2013 in Kraft tritt, kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Klasse A1 erworben werden, die dann zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motornennleistung von nicht mehr als 11 kW berechtigt, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf. Die Begrenzung der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entfällt. Dies bedeutet nach Meinung von Experten des ACE, dass von diesem Zeitpunkt an 16- und 17-jährige Jugendliche ohne Erfahrungshorizont für das Fahrzeug und für eine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr mit noch höheren Geschwindigkeiten fahren dürfen. Es ist dann von einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 100-120 km/h auszugehen, zitiert der ACE aus einer Stellungnahme des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Artikel 4 Nr. 6 c der Richtlinie 2006/126/EG lässt es laut DVR zu, das Einstiegsalter für die Klasse A1 auf 17 bzw. 18 Jahre anzuheben, wobei der Unterschied zwischen dem Mindestalter für die Klasse A1 und dem für A2 wenigstens 2 Jahre betragen muss; eine mindestens 2-jährige Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse A2 wiederum ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse A.

Jugendliche A1 - Biker führen Verkehrsopferbilanz an
Auch wenn bei den Jugendlichen der Altersgruppe "15–17 Jahre" in 2010 die Zahl der tödlich Verunglückten gegenüber dem Vorjahr weiter abgenommen hat, gilt dies jedoch nicht für die Fahrer eines Motorrades der Klasse A1. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes ist für diese Altersgruppe das Fahren eines Motorrades die zweithäufigste Todesursache. Den Jugendlichen, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, wurde am häufigsten eine "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorgeworfen.

Neue Klasse AM mit vielen Klauseln
Die Ursprungsidee ist: Anfänger unter den Motorradfahrern sollen zunächst auf den kleineren Maschinen die entsprechende Erfahrung sammeln, bevor sie in die nächsthöhere Fahrzeugklasse aufsteigen.
Dafür gibt es jetzt die neue Fahrerlaubnisklasse AM. In ihr sind die bisherige Klasse M für maximal 45 Stundenkilometer schnelle Zweiräder – die Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum – sowie die Klasse S für entsprechende vergleichbare Fahrzeuge auf drei und vier Rädern aufgegangen. Wie bisher kann diese Klasse mit 16 Jahren erworben werden. Wer seinen Pkw-Führerschein, sprich Klasse B, macht bekommt den Moped-Führerschein weiterhin dazu.

Ferner kommt es zu einer Veränderung beim Einstieg in die Welt des Motorradfahrens. Die bisherige Fahrerlaubnisklasse mit dem Zusatz "beschränkt" ist durch die neue Führerscheinklasse A2 ersetzt worden. Anfänger dürfen demnach stärkere Maschinen fahren: Denn: In Zukunft beträgt die Leistungsbeschränkung 35 kW, also 48 PS. Bisher waren es 25 kW, also 34 PS. Nach zwei Jahren können die Biker dann eine praktische Prüfung ablegen, um an die A2-Lizenz für Motorräder zu kommen. Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.

A2-Neulinge bekommen aber nicht mehr automatisch nach zwei Jahren die begehrte Klasse A ohne Leistungsbeschränkung. Einen Vorteil hat aber derjenige Biker, der vor dem Stichtag 19. Januar seinen Motorradführerschein Klasse A "beschränkt" gemacht hat. Er bekommt trotzdem nach zwei Jahren ohne Prüfung die höchste Weihe – die Klasse A – ausgehändigt. Übrigens, nach dem Stichtag beträgt das Mindestalter beim Direkteinstieg für die Klasse A 24 Jahre. Es wurde nun um ein Jahr gesenkt. ace-online.de

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