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TÜV überzogen - 30 Prozent mehr Mängel

10 Dezember, 2012

Wer noch mit einer grünen TÜV Plakette unterwegs ist, sollte möglichst schnell eine Prüfstelle aufsuchen, denn sie verlieren zum Januar 2013 ihre Gültigkeit. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise den Fahrzeugschein.


Kraftfahrzeuge, die mit einer Verspätung von zwei Monate zur Hauptuntersuchung bei den Prüforganisationen vorfahren, haben im Schnitt 30 Prozent mehr Mängel als fristgerechte Prüflinge. Zu diesem Ergebnis soll eine aktuelle Auswertung der Sachverständigenorganisation Dekra gekommen sein, der bundesweit rund 1,6 Millionen Hauptuntersuchungen an Pkw aus dem dritten Quartal 2012 zugrunde liegen. 90 000 Fahrzeuge hatten in diesem Zeitraum die Frist um mehr als zwei Monate überzogen, das sind immerhin 5,8 Prozent aller geprüften Fahrzeuge. Die säumigen Autos wiesen darüber hinaus auch noch 50 Prozent mehr erhebliche Mängel auf.
Wer noch mit einer grünen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte möglichst schnell eine Prüfstelle aufsuchen, denn sie verlieren zum Januar ihre Gültigkeit. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise den Fahrzeugschein. Gab es am Fahrzeug nachträgliche Änderungen wie zum Beispiel den Anbau von Sonderrädern, Spoilern oder Sonnendach, benötigt der Prüfer auch das zum Bauteil gehörende Prüfzeugnis, zum Beispiel ein Teilegutachten oder eine Betriebserlaubnis. tm/mid

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