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Autofahren 2013 - Was ändert sich?

29 November, 2012

Das erwarten die Autofahrer 2013: Neues Fahrerlaubnisrecht, Abruf von Fahrzeugdaten, Rundfunkgebühren für Autoradios, mehr Umweltzonen, höhere Versicherungstarife und vieles mehr.


Der Trend hin zu immer mehr neuen Regeln für Verkehrsteilnehmer bleibt auch im neuen Jahr ungebrochen. Das geht aus einer vom ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Liste hervor, in der unter anderem diverse Rechtsänderungen rund um Auto und Verkehr beschrieben werden. Demnach müssen sich Kraftfahrer 2013 unter anderem auf ein neues Fahrerlaubnisrecht, auf mehr Umweltzonen sowie auf höhere Versicherungstarife einstellen. Neuerdings werden auch Radler ausgebremst und müssen sich einer Geschwindigkeitsbegrenzung beugen – dann gilt für sie auf speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) maximal Tempo 30. Wer dagegen mit einem Leichtmotorrad bis 125 ccm unterwegs ist, darf vom 19. Januar an das bis dahin geltende Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde (km/h) überschreiten.

Aus dem Verkehrszentralregister (VZR), das im Flensburger Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Punkte von Verkehrssündern verwaltet, soll nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) ein neues Fahreignungsregister (FaER) werden. Für die Öffentlichkeit erschließt es sich aber immer noch nicht, worin der Vorteil dieser Art von Punktereform liegen soll. Einzig die erwogene Amnestie für Inhaber von Punkten hat die Herzen von Verkehrsstraftätern höher schlagen lassen. Doch ob sich deren Hoffnungen erfüllen und ob das Reformvorhaben überhaupt noch in der Amtszeit der schwarz-gelben Koalition in Kraft gesetzt wird, ist nach Einschätzung des ACE inzwischen mehr als unwahrscheinlich.
Unumstritten dagegen sind Maßnahmen zur Minderung der Schwere von Verletzungen bei Verkehrsunfällen. Die Anforderungen an die Sicherheit von Kraftfahrzeugen und deren Überprüfung unter anderem via Crashtests durch die Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP werden 2013 verschärft. Dabei werden die Voraussetzungen für die begehrten 5 Sterne zwar herauf gesetzt, sie sind jedoch auch für Autos in den kleineren Fahrzeugsegmenten zu erreichen, so die Einschätzung der Experten.

StVO wird überarbeitet
Zum 1. April 2013 wird die überarbeitete StVO in Kraft treten. Die Gesetzestexte wurden nicht nur sprachlich auf eine bessere Verständlichkeit getrimmt, sondern beinhalten auch einige wesentliche Neuerungen:

Gefahrenzeichen
Auf Gefahrenzeichen muss nicht nur mit erhöhter Aufmerksamkeit reagiert werden, die Neufassung der StVO schreibt künftig auch die Herabsetzung der gefahrenen Geschwindigkeit vor.

Winterreifenpflicht
Endgültig festgeschrieben wird die Pflicht, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen zu verwenden, die das M+S-Symbol aufweisen.

Motorräder
Motorräder dürfen am Tag wahlweise mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten unterwegs sein. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Radverkehr
Radfahrer dürfen links befindliche Radwege nur dann benutzen, wenn diese durch eine entsprechende Beschilderung frei gegeben sind.
- Darauf eingerichtete Fahrradanhänger dürfen zur Beförderung von bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 7. Lebenjahr genutzt werden. Der Radfahrer muss in diesem Fall mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sind keine Lichtzeichenanlagen für Radfahrer vorhanden müssen Radfahrer die Ampeln des Fahrverkehrs beachten. Grenzt der Radweg an eine Fußgängerfurt gelten die Fußgängerampeln auch für Radfahrer.
- In Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Sackgassenschilder (Zeichen 357) können durch Piktogramme die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer anzeigen.

Inline-Skater
Inline-Skaten und Rollschuhfahren ist auf Radwegen und Seitenstreifen künftig zugelassen, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt ist.

Kfz-Steuer
Noch bis zum 31. Dezember 2013 gilt eine einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm 6 entsprechen.

Umweltzonen werden ausgeweitet - Baden Württemberg vorn
Schon vorhandene Umweltzonen werden ausgeweitet, neue kommen hinzu: 30 Städte und Gemeinden verschärfen die Bedingungen in ihren Umweltzonen, allein 20 davon liegen in Baden-Württemberg. Vom 1. Januar 2013 an gilt in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schramberg, Tübingen, Ulm und in Urbach, dass Fahrzeuge in ausgewiesene Umweltzonen nur noch mit grüner Plakette hineinfahren dürfen. Die Umweltzonen Ludwigsburg, Markgröningen und Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg werden um die Bereiche Asperg, Bietigheim-Bissingen, Möglingen, Kornwestheim und Tamm erweitert. Auch hier gilt ab Anfang des Jahres, das Fahrzeuge mit roter oder gelber Markierung an der Windschutzscheibe in gekennzeichneten Bereichen nicht fahren dürfen.
Wendlingen am Neckar richtet zum 1. April 2013 eine Umweltzone ein, auch hier berechtigt nur die grüne Plakette zur Einfahrt.
Freie Fahrt bei Grün gilt ab dem 1. Januar auch für die Umweltzonen in Wiesbaden und Mainz, ebenso wie für Magdeburg und Halle/ Saale.
In Nordrhein-Westfalen verschärfen die Städte Hagen und Köln die Bedingungen und schließen künftig Fahrzeuge mit roter Plakette aus – Mindestanforderung ist ab 1. Januar eine gelbe Plakette an der Windschutzscheibe. Auch die Region Ruhrgebiet geht auf Gelb, betroffen hiervon sind Autofahrer in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen. Neue Umweltzonen werden in Langenfeld, Mönchengladbach und Remscheid eingerichtet. Die ursprünglich geplante Verschärfung der Bedingungen in Augsburg wurden wegen Baumaßnahmen zurückgestellt.

Führerschein kommt
Alle ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen dem neuen EU-Muster und damit den Regelungen der so genannten 3. Führerscheinrichtlinie der EU. Eine Pflicht zum Umtausch alter Fahrerlaubnisdokumente besteht vorerst nicht. Erst vom 19.01.2033 an müssen alle Fahrerlaubnisse den nun geltenden Richtlinien entsprechen. Kommt es aber nach dem Stichtag per Antrag zu einem Dokumententausch alt gegen neu, ist der neue Führerschein von da an nur noch für die Dauer von 15 Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Zeit werden Führerscheine ohne erneute Eignungsprüfung umgetauscht. Eine regelmäßige Gesundheitsprüfung ist mit der Neuausstellung des Führerscheins in Deutschland nicht verbunden.
Das neue Fahrerlaubnisrecht bringt einige Veränderungen bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen mit sich. Für das Fahren von so genannten Trikes beispielsweise wird künftig der Führerschein der Klasse A vorgeschrieben, der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Anhänger darf hinter dem Trike nicht mehr gezogen werden. Wer bis zum 18.01.2013 seinen Führerschein gemacht hat darf zusätzlich zum bisherigen Umfang auch Fahrzeuge führen, die den neuen Regelungen entsprechen.

Das neue Fahreignungsregister FAER
Im Gespräch ist eine Neugestaltung der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das geplante Fahreignungsregister FAER setzt eine Überarbeitung des Punktesystems voraus – in Planung ist, dass bei 8 Punkten der Führerschein eingezogen wird. Noch strittig ist, ob es weiterhin die Möglichkeit geben wird, durch den freiwilligen Besuch eines Seminars Punkte abzubauen. Obwohl das neue Punktesystem schon Gegenstand heftiger Diskussionen war ist kaum damit zu rechnen, dass es noch vor den Bundestagswahlen eingeführt wird.

Förderung von Rußpartikelfiltern
Auch im kommenden Jahr wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Rußpartikelfilter staatlich gefördert. Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis zum Ablauf des 15. Februar 2013 beim BAFA eingehen, beträgt der Fördersatz unverändert 330 Euro. Für Nachrüstungen, die im Jahr 2013 durchgeführt werden, beträgt der Fördersatz nur noch 260 Euro.

Versicherungstarife ändern sich
Nach dem Verbot geschlechterspezifischer Versicherungstarife werden die deutschen Versicherer künftig nur noch Unisex-Tarife anbieten. Für Frauen kann der Versicherungsschutz der Haftpflicht-Versicherung dadurch teurer werden, Experten prognostizieren einen Aufschlag von bis zu elf Prozent.

Neue Typ- und Regionalklassen
Vom 1. Januar an treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft. Bei der PKW-Haftpflicht verbleiben rund 70 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Regionaleinstufung, ein knappes Drittel aller Autobesitzer muss sich auf neue Tarife einstellen.
Am billigsten fährt man 2013 mit einer Zulassung in den Kreisen Elbe-Elster (71,15 %)t, Oberspreewald-Lausitz (71,24 %) und Ostprignitz-Ruppin (72,3 %), alle drei in Brandenburg gelegen. Die teuersten Haftpflicht-Tarife zahlen Autofahrer in den Regionen Kaufbeuren (131,05 %), Augsburg (125,53 %)und Wiesbaden (125,05 %).

Vom günstigsten Tarif in der Vollkaskoversicherung können wie schon in den Vorjahren Autobesitzer in Oldenburg/OL (75,97 %), Ammerland (76,64 %) und Friesland (76,96 %) profitieren. Die höchsten Beiträge für die Vollkasko werden im Ostallgäu (144,31 %), in Garmisch-Patenkirchen (140,35 %) und in Berlin (132,6 %) erhoben. Auch hier gibt es keine Veränderung zum Vorjahr. Über billige Tarife der Teilkasko können sich Besitzer eines Fahrzeugs in Herford (59,7 %) und Würzburg (59,72 %) sowie Münster (60,39 %) freuen. Teuer wird die Absicherung gegen Brand und Diebstahl dagegen im Ostallgäu (199,33 %), in Rottal/ Inn (196,63 %) und in Garmisch-Partenkirchen (175,68 %).
Bei der ebenso wichtigen Einstufung in Typklassen müssen etwa 55 Prozent aller Autobesitzer damit rechnen, das sich die Typklasse Ihres Fahrzeugs ändert. Erstmals fließen sowohl das Alter des Halters als auch das Alter des jüngsten Halters in die Berechnung der Typklasse ein.
Endete die Staffelung des Schadenfreiheitsrabatts bislang bei 25 Jahren, wird nun für die Haftpflicht ein neues System mit insgesamt 35 unfallfreien Jahren eingeführt.

Abruf von Fahrzeugdaten
Vom 1. Februar an sind die zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst berechtigt, im Rahmen ihrer Einsätze Fahrzeugdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA in Flensburg abzurufen. Durch die Angabe des Kennzeichens eines verunfallten Fahrzeugs lässt sich auf diese Weise den Rettungskräften vor Ort die Rettungskarte zur Verfügung stellen, die zur Unfallrettung relevante Informationen enthält.

Rundfunkgebühren für Autoradio
Die Rundfunkgebühren werden am 1. Januar nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern pauschal pro Haushalt. Enthalten sind alle privat genutzten Geräte, auch Autoradios sämtlicher Wohnungsbewohner. Der Betrag von 17,98 entspricht dem bisherigen Tarif für Fernsehnutzer.
Wer sein mit einem Autoradio ausgestattetes Auto geschäftlich nutzt muss dies gesondert anmelden. Bei einer Betriebsgröße bis zu 8 Beschäftigten und einem Kfz werden pro Monat 5,99 Euro fällig. Selbstständige, die von einer Wohnung aus arbeiten, für die bereits der Rundfunkbeitrag erhoben wird, müssen ihr Autoradio zusätzlich zum Preis von 5,99 Euro anmelden.

der BAG
Fuhrunternehmer, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt ergreifen, können beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auch für 2013 Fördermittel aus einem Sonderprogramm Programm ("De-minimis") beantragen. Gefördert werden beispielsweise der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen. Allerdings werden die Fördermittel sparsamer eingesetzt:
- Fahrzeuge werden nur noch mit 1.500 Euro bezuschusst (vorher 2.000 Euro)
- Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen wurde um 7.500 Euro auf 25.500 Euro verringert.
- Die Förderhöchstbeträge je Maßnahme sind nicht mehr gestaffelt, sondern werden mit einheitlich 2.500 Euro veranschlagt.
Änderung gibt es ab 2013 bei der Weiterbildungs- und Ausbildungsförderung im Bereich des Güterkraftverkehrs:
- Die zuwendungsfähigen Kosten pro Ausbildungsverhältnis betragen zwar immer noch 50.000 Euro, werden aber künftig zu verschiedenen Anteilen auf die Ausbildungsjahre verteilt.
- Anträge können nun frühestens ab dem 1. Januar gestellt werden, spätestens bis zu 30. September des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
- Die Förderhöhe für Weiterbildungsmaßnahmen bemisst sich künftig an der Anzahl der schweren Nutzfahrzeuge, die am 30. September des der Weiterbildungsmaßnahme vorausgehenden Jahres auf das Unternehmen zugelassen waren. Diese Anzahl wird mit einem Betrag von 600 Euro multipliziert.
- Die Antragfrist für Weiterbildungen wurde bis zum 28. Februar ausgedehnt.

Euro NCAP: Höhere Anforderungen
2013 werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Fahrzeugsicherheit deutlich angehoben. Im Fokus steht nun besonders der Insassenschutz auf den hinteren Sitzen sowie der Schutz von Fußgängern bei Kollisionen. Unter anderem wird die Aufprallfläche an der Fahrzeugfront auf verborgene Verletzungsgefahren überprüft. Ebenfalls im Blickpunkt stehen nun auch Tempoassistenten, die vor Geschwindigkeitsübertretungen warnen. Nach übereinstimmender Ansicht von Experten werden die Voraussetzungen für die begehrten 5 Sterne zwar herauf gesetzt, sind jedoch auch für Fahrzeuge in den kleineren Segmenten zu erreichen.

ESP und Notbremsassistenten für neue Lkw-Typen
Elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme, im Allgemeinen als ESP bezeichnet, werden ab dem Stichtag 11.07.2013 für neue Lkw-Typen obligatorisch. Die Neuerung gilt für Busses mit mehr als 8 Sitzplätzen sowie für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 12 Tonnen. Voraussetzung für die Typgenehmigung wird zudem für Busse und Lkw über 3,5 Tonnen, dass Notbremsassistent und Spurhaltewarnsystem an Bord sind. ace-online.de

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