Unwetterschäden - Was zahlt die Versicherung
03 Juli, 2012
In den letzten Tagen brachen Unwetter in Teilen von Deutschland herein. Sie sorgten für Schäden, wie beispielsweise verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt.
Hagelschäden sind über die Gebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt,
übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. "Viele wissen jedoch nicht, dass durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden können. Sie ist
zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließbar",
weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und
Verbraucher e.V. (GVI) hin. "Überschwemmungsschäden am Auto sind im
Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt", erläutert Karle weiter.
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf.
Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.
Mehr Hinweise und eine Checkliste "Verhalten im Schadensfall" zum Thema bietet die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de.
Unsere Spartipps rund ums Auto:
Kfz Steuer Befreiung
Spritpreise im Überblick zum besseren Preisvergleich
Kostenloser Kfz Versicherungsvergleich mit Online-Spartarife
übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. "Viele wissen jedoch nicht, dass durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden können. Sie ist
zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließbar",
weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation Geld und
Verbraucher e.V. (GVI) hin. "Überschwemmungsschäden am Auto sind im
Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt", erläutert Karle weiter.
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf.
Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.
Mehr Hinweise und eine Checkliste "Verhalten im Schadensfall" zum Thema bietet die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de.
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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.