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Partikelfilter-F?rderung: Steuerf?rderung von Dieselru?filtern

01 März, 2007

Der Bundestag beschlie?t heute, 28. Februar 2007, die Steuerf?rderung von Dieselru?filtern. Die steuerliche F?rderung von Diesel-Pkw mit nachger?steten umweltfreundlichen Ru?partikelfiltern ist beschlossene Sache. Nach zweij?hrigem Dauerstreit billigte der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit gro?er Mehrheit den ?ko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen.


Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro f?r den nachtr?glichen Einbau eines wirksamen Filters r?ckwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer aber weiter auf einen Ru?filter verzichtet, muss vom 1. April dieses Jahres an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Der Bundesrat hatte Zustimmung zu den Pl?nen signalisiert. Die Opposition kritisierte die Pl?ne als unzureichend und fragw?rdig.

Der seit M?rz 2005 andauernde Streit ?ber den einmaligen Nachlass bei der Kfz-Steuer steht damit vor dem Ende. Bund und L?nder hatten sich zuvor auf einen Kompromiss verst?ndigt, auf dem das jetzt beschlossene Gesetz basiert. Eine Nachr?stung mit Dieselru?filter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut die H?lfte der Kosten w?rde also mit der F?rderung erstattet. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Davon k?nnten nach fr?heren Berechnungen mindestens zwei Millionen Alt-Fahrzeuge nachger?stet werden.

Die Regelung sieht vor, dass f?r Diesel-Pkw, die bis 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 mit wirksamer Technik nachger?stet werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird. Die 330 Euro werden mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die F?rderung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen - durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanz?mter - nachgewiesen werden. F?r Nachr?stungen von Anfang 2006 bis zum 31. M?rz 2007 wird die Steuerbefreiung einheitlich erst zum 1. April 2007 wirksam. Die Technik-Anforderungen an die Filter sind in der Stra?enverkehrs-Zulassungsordnung geregelt.

Nicht nachger?stete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den k?nftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vier-Jahreszeitraum April 2007 bis M?rz 2011 belegt. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Belastung ?berschaubar. Sie betrage bei durchschnittlicher Hubraumgr??e etwa 25 Euro im Jahr.

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