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Schlagloch - Schadenersatzforderungen von Autofahrern

15 April, 2012

Schlagloch Schäden - Wer zahlt dafür? Alljährliches Ärgernis für Autofahrer: Schlaglöcher können am Fahrzeug erheblichen Schaden anrichten. Doch die Öffentliche Hand lahmt bei den Straßenausbesserung wegen finanzieller Engpässe. Laut der Zeitschrift Auto


Test laborieren die Ämter noch immer an dem Defizit, das die harten Winter 2009/2010 und 2010/2011 mit ihren Extrakosten für die Beseitigung der Straßenschäden in deren Geldbeutel gerissen haben. Auch die zusätzlichen 600 Millionen Euro, die der Haushaltsausschuss im Februar bewilligt hat, sollen nur wie der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein wirken.
Täglich melden Bürger neue Fahrbahnkrater an die Straßenbauämter. Und die flicken die Löcher im Asphalt meist nur notdürftig mit einer Mischung aus Splitt und Bitumen oder belassen es beim Aufstellen von Warnschildern. Doch diese Flickschusterei hält auf den befahrenen Straßen mit Lkw-Verkehr meist nur wenige Wochen den Belastungen stand. Die einzig dauerhafte Lösung ist laut dem Magazin das komplette Erneuern der Fahrbahndecke. Dabei wird der schadhafte Asphalt abgefräst und eine neue Deckschicht aufgebracht, die je nach Belastung und Winterwitterung zehn bis 15 Jahre hält. Der ADAC fordert Bund und Länder auf, mehr Mittel für die Instandhaltung der Straßen zu bewilligen. Denn nach Schätzungen des Clubs sind jährlich Aufwendungen in Höhe von acht Milliarden Euro nötig, um die Straßen zu erhalten
Die zuständigen Stellen müssen handeln. Denn sonst können Schadenersatzforderungen von Autofahrern auf die Kommunen zukommen. Nämlich dann, wenn sich ein Autofahrer sein Fahrzeug in einem der Krater ramponiert hat. Oder - noch schlimmer - wenn Fahrrad- oder Motorradfahrer zu Fall kommen. Das geschieht schnell, denn gerade nachts sind die Fahrbahnschäden auf der Straße oft kaum auszumachen. Auto Test hat eine Probe aufs Exempel durchgeführt und ist mit einem Auto bei Tempo 60 durch ein zehn Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Danach klaffte ein Schlitz in der Reifenflanke, der Austausch des Pneus wurde unumgänglich. Doch auch Räder und Fahrwerkskomponenten wie Spurstangen, Querlenker und Stoßdämpfer können Schaden nehmen.
Der Rechtsanspruch gegenüber den Ämtern bewegt sich jedoch in einer Grauzone. Meist gibt es nur dann Geld vom Staat, wenn die Gefahrenstelle weder beseitigt, noch mit einem Warnschild versehen wurde. Zudem muss der Fahrer mit angemessenem Tempo unterwegs gewesen sein und darf trotzdem keine Chance gehabt haben, auszuweichen. Entscheidend ist es, das Schlagloch und den Schaden am Fahrzeug im Bild festzuhalten und den Zwischenfall möglichst schnell an die zuständige Behörde zu melden. Winkt der Staat ab, so haben zumindest die Inhaber einer Vollkasko Aussicht auf den Ersatz ihres finanziellen Aufwands. Betreiber von Privatparkplätzen, beispielsweise bei einem Einkaufszentrum, müssen Sorge dafür tragen, dass keine Gefahren vorhanden sind. Geschieht dies nicht, können die Betreiber haftbar gemacht werden.
Auto Test rät, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Auf den betroffenen Strecken langsam und mit großem Abstand zum Vordermann fahren, heißt die Devise. Denn so kann der Fahrer die Schlaglöcher früher erkennen und gegebenfalls ausweichen. Thomas Mendle/mid tm/mid
Bildquelle: Continental

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