Mofaversicherung: Mofakennzeichen 2016 / 2017
03 Februar, 2012
Die neuen Mofakennzeichen 2016 / 2017 sind jetzt erhältlich. Tipps und Infos zur Mofaversicherung. Vergleichen und sparen Sie:
Für Mofa, Moped oder Stehmobile sind jetzt die neuen Versicherungskennzeichen erhältlich. Die ab März 2016 (bis 28. Februar 2017) gültigen Nummernschilder haben die Farbe grün und lösen die bis dahin geltenden blauen Kennzeichen ab.
Teilkaskoschutz dazu wählbar:
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkasko schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Auch Vierräder mit Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gilt nicht nur für motorisierte Zweiräder, sondern auch für Leichtkraftfahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Dazu gehören z. B. sogenannte Microcars oder kleine vierrädrige Motorräder, auch bekannt als Quads. www.zurich.de
Ssparen Sie bei Ihrer Moped-/ Mofaversicherung 2106 / 2017 durch unseren kostenlosen Preisvergleich:
Tarifrechner
Teilkaskoschutz dazu wählbar:
Über das Versicherungskennzeichen sind grundsätzlich Schäden Dritter abgedeckt, die durch den Gebrauch des Zweirades entstehen. Der Haftpflichtschutz gilt sowohl für Personen- als auch für Sach- und Vermögensschäden. Eine optionale Teilkasko schützt zusätzlich auch das eigene Fahrzeug zum Beispiel bei Schäden durch Brand, Hagel oder Sturm. Minderjährige Fahrer müssen sich beim Abschluss der Versicherung für Mofa, Moped oder Roller durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten lassen.
Auch Vierräder mit Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen gilt nicht nur für motorisierte Zweiräder, sondern auch für Leichtkraftfahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Dazu gehören z. B. sogenannte Microcars oder kleine vierrädrige Motorräder, auch bekannt als Quads. www.zurich.de
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