Aktuelle News
 


Kfz-Versicherung: vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und

06 Dezember, 2011

Auch nach dem 30. November ist ein Versicherungswechsel unter Umständen möglich. Bei der Auswahl eines neuen Autoversicherers sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang im Schadensfall achten.


Am 30. November war wieder Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung. Wer ihn verpasst hat, muss normalerweise ein weiteres Jahr warten, um zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln zu können. Unabhängig vom bekannten Stichtag bieten einige Ausnahmen allerdings die Chance, einen günstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu wählen: Entweder der Versicherer hat den Beitrag erhöht, man verkauft sein Fahrzeug oder es ist ein Schadensfall eingetreten.

Vergleich von Preis und Leistung zahlt sich aus
Wenn ein Versicherer die Preise erhöht, sollte der Kunde unbedingt darauf achten, spätestens einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu kündigen. Vorher ist es jedoch ratsam, sich um eine neue Versicherung zu kümmern, sonst steht man unter Umständen ohne Versicherungsschutz da.
Beim Abschluss einer neuen Police sollten Autofahrer überprüfen, welcher Tarif aktuell für sie der optimale ist. "Dabei ist nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung entscheidend", sagt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei Axa. Einen ersten Überblick bieten die Internetseiten sowie Tarifrechner der einzelnen Autoversicherer. "Wer eher eine persönliche Beratung vorzieht, lässt sich vom Versicherungsvermittler die bestmögliche Absicherung je nach individuellem Bedarf zusammenstellen." Ändern sich die persönlichen Lebensumstände, gibt es möglicherweise Sparpotenziale. Thomas Jäckel: "Falls die jährliche Fahrleistung beispielsweise deutlich geringer ist als zuvor, sinkt die Versicherungsprämie." Auch wer sein Fahrzeug nicht mehr auf dem Parkstreifen, sondern in der Garage parken kann, zahlt in der Regel einen geringeren Beitrag für die Police.

Kündigung nach Fahrzeugwechsel und Schadensfall
Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann der Versicherte ohne Einhalten der Kündigungsfrist den Anbieter wechseln. Weitere Möglichkeit zum Wechsel: Beide Parteien können die Kfz-Versicherung im laufenden Versicherungsjahr innerhalb eines Monats kündigen, wenn ein Schadensfall vorliegt und der Versicherer den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Der Versicherte erhält dann die Restsumme seines Gesamtbeitrages zurück.djd/pt axa

S p a r t i p p:
Günstige Versicherungsprämien durch unseren kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights