Recht / Versicherungsschutz: Rotes Kennzeichen muss montiert se
28 September, 2011
Jedes Kennzeichen sollte vorn am Auto montiert sein. Bei Sonderkennzeichen ist dies sogar unbedingt Pflicht, ansonsten kann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.
Wer eine Probe- oder Überführungsfahrt mit einem Auto macht und hierfür ein rotes Kennzeichen bekommt, muss dieses montieren. Je nach den genauen Versicherungsbedingen erlischt ansonsten nämlich der Kfz-Versicherungsschutz, so dass man bei einem Unfall auf den Kosten sitzen bleibt. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Viele einschlägige Versicherungsbedingungen schreiben vor, dass das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen versehen sein muss. Dies bedeutet, dass das Kennzeichen am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss. In einem konkreten Fall hatte eine Autobesitzerin das rote Kfz-Kennzeichen nicht an dem Wagen befestigt, sondern in dem Fahrzeug abgelegt. Es kam zu einem Fahrzeugbrand und die Dame beabsichtigte, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Diese verweigerte die Zahlung, da das Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt war. Zu recht, wie die Koblenzer Richter entschieden. Das Gericht geht sogar soweit, dass der Versicherungsschutz ebenfalls nicht besteht, wenn das Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird um es vor Diebstahl zu sichern, ergänzen die ARAG-Experten (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1258/10). li/mid Bildquelle: Signal Iduna
Sparen Sie bei Ihrer Kfz Steuer durch mögliche Steuerbefreiungen
Sparen Sie bei Ihrer Autoversicherung durch unseren kostenlosen Kfz Online Versicherungsvergleich
Kfz Steuer rotes Kennzeichen
Viele einschlägige Versicherungsbedingungen schreiben vor, dass das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen versehen sein muss. Dies bedeutet, dass das Kennzeichen am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss. In einem konkreten Fall hatte eine Autobesitzerin das rote Kfz-Kennzeichen nicht an dem Wagen befestigt, sondern in dem Fahrzeug abgelegt. Es kam zu einem Fahrzeugbrand und die Dame beabsichtigte, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Diese verweigerte die Zahlung, da das Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt war. Zu recht, wie die Koblenzer Richter entschieden. Das Gericht geht sogar soweit, dass der Versicherungsschutz ebenfalls nicht besteht, wenn das Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird um es vor Diebstahl zu sichern, ergänzen die ARAG-Experten (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1258/10). li/mid Bildquelle: Signal Iduna
Sparen Sie bei Ihrer Kfz Steuer durch mögliche Steuerbefreiungen
Sparen Sie bei Ihrer Autoversicherung durch unseren kostenlosen Kfz Online Versicherungsvergleich
Kfz Steuer rotes Kennzeichen
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.