Aktuelle News
 


Recht: Keine Auto-Rückgabe wegen Mehrverbrauch

17 August, 2011

Verbraucht ein Neuwagen statt der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro
100 Kilometer, ist dies noch kein ausreichender Grund, den Kaufvertrag für das Auto wieder rückgängig zu machen. Dazu bedarf es


eines Mehrverbrauchs von mindestens 10 Prozent. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung jetzt das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Az. I-28 U 12/11).
Im zu entscheidenden Fall hatte der betroffene Autokäufer in seinem gerade erworbenen Neuwagen ein Datenblatt des Herstellers gefunden, das einen kombinierten Verbrauch von 7,1 Litern auf 100 Kilometern auswies. Ein Wert, der in der Praxis auch selbst bei betont sparsamer Fahrweise durch einen speziell geschulten Profi-Tester nicht zu erreichen gewesen ist. Dieser kam auf einen minimalen Verbrauchsdurchschnitt von 7,7 Liter
Die daraus resultierende Abweichung von über 8 Prozent wurde zwar auch von den Richtern als Fahrzeugmangel bewertet. Allerdings war ihnen dieser Mangel nicht schwerwiegend genug, um daraus einen automatischen Rücktrittanspruch vom Kaufvertrag abzuleiten. "Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine nur unerhebliche Pflichtverletzung, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht", erläutert Rechtsanwalt Tim Vlachos von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.
Hinzu kommt laut Urteilsbegründung, dass die Angaben auf dem beigelegten Datenblatt eines Neuwagens in der Regel nicht auf das vom jeweiligen Käufer erworbene konkrete Fahrzeug beziehen, sondern auf ein der jeweiligen Serie zuzuordnendes allgemeines Labor-Prüffahrzeug. Dieses unterliege entsprechend den EG-Richtlinien ganz bestimmten Messbedingungen, die sich nicht unmittelbar auf den Alltagsbetrieb eines Autos anwenden ließen. mah/mid Bildquelle: AvD

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights