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Automobile CO2-Bilanz: Dürfen Fahrzeughersteller anrechnen?

27 Juli, 2011

Ab 2015 gelten verbindlich CO2-Grenzwerte. Demnach dürfen alle neu zugelassenen Pkw nur noch maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Von dieser Regelung gibt es verschiedene Ausnahmen.


Auf dem Weg zu umweltfreundlicheren Autos gibt die EU-Kommission nun dem Druck der Automobilindustrie nach. Die Fahrzeughersteller können künftig neue Öko-Technologien auf die CO2-Bilanz ihrer Neufahrzeuge anrechnen lassen. Hierfür muss die neue Technik nur nachweislich den Energiebedarf senken, darf aber nicht bereits in die "normalen" Verbrauchsangaben einfließen. Als Beispiel werden hier unter anderem Sonnenkollektoren auf dem Autodach genannt, mit denen beispielsweise Strom für das Radio ins Bordnetz gespeist werden könnte. Außerdem erhalten die Autobauer Kredite für zusätzliche Investitionen.

Ab dem Jahr 2015 gelten verbindlich CO2-Grenzwerte. Das bedeutet: Alle neu zugelassenen Personenkraftwagen dürfen nur noch maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Von dieser Regelung gibt es verschiedene Ausnahmen, mit denen unter anderem den Absatzzahlen, der Fahrzeuggröße samt Motorleistung sowie den Unternehmensstrukturen bei den einzelnen Fahrzeugherstellern und -konzernen Rechnung getragen wird.
Kritik an der neuen Regelung kommt vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). "Obwohl die Hersteller auf einem guten Weg sind, die CO2-Vorgaben bereits vor 2015 zu erfüllen, bekommen sie nun für Technologien, deren Minderungseffekt fragwürdig ist, einen zusätzlichen Bonus", kritisiert Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik. "Die Autoindustrie sollte stattdessen leichtere Fahrzeuge und sparsamere Motoren entwickeln, die wirklich zur Verringerung des Verbrauchs und damit der CO2-Emissionen beitragen", rät der Experte. bp/mid Bildquelle:Porsche

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