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Fahrzeugbriefe - Verlorene Fahrzeugdokumente

02 Mai, 2011

Das Kraftfahrt-Bundesamt beschleunigt das Verfahren zur Aufbietung verlorener Fahrzeugdokumente.


Das KBA hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsblatt-Verlag das Verfahren zur Aufbietung in Verlust geratener Fahrzeugdokumente neu gestaltet und erheblich verkürzt.

Erläuterung des neuen Verfahrens:
Ab 1. Mai 2011 veröffentlicht der Verkehrsblatt-Verlag die Seriennummern abhanden gekommener Zulassungsbescheinigungen Teil II (ZB II) im Internet. Die vom KBA tagesaktuell übermittelten Daten werden digital und damit medienbruchfrei im "Elektronischen Verkehrsblatt" veröffentlicht. Das neue Verfahren verkürzt den bisherigen Prozess von bis zu sechs auf nun zwei Wochen. Die Zulassungsbehörden können fortan den Antragstellern nach Ablauf der vorgeschriebenen 14-tägigen Aufbietungsfrist die neuen Dokumente aushändigen.

Jährliche Verlustmeldung der Fahrzeugbriefe:
Jährlich werden durchschnittlich 150.000 Fahrzeugbriefe (bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil II wie das Dokument heute genannt wird) als verloren gemeldet und durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten.

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Erklärung Aufbietung:
Die Aufbietung ist die öffentliche Bekanntmachung der Nummer einer in Verlust geratenen ZB II. Auf diese Weise wird ein eventueller Besitzer des Dokuments aufgefordert, es zur Sicherung seiner Ansprü-che am Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzulegen. Eine neue ZB II darf von der Zulassungsbehörde erst nach Ablauf der genannten Frist seit der Veröffentlichung ausgefertigt werden.
www.kba.de

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