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Mopedkennzeichen 2011 - Kennzeichenwechsel bei Kleinkrafträdern

18 Februar, 2011

Am 01. März 2011 beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer bis dahin nicht sein altes grünes Mopedkennzeichen gegen ein neues schwarzes ausgewechselt hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf hat jetzt die HUK-Coburg hingewiesen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,


gehören unter anderem Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads.

Kleinkrafträder dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.
auto-medienportal/nic

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