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Saisonfahrzeuge erst zu Saisonbeginn anmelden

31 Januar, 2007

Saisonfahrzeuge erst zu Saisonbeginn anmelden. Liegt der Hauptuntersuchungs-Termin von Saisonfahrzeugen wie Cabrios vor der Zulassungsperiode, m?ssen diese nicht sofort zur Hauptuntersuchung. Erst wenn die Saison beginnt, muss der Wagen zum T?V. Beispiel: Im Februar ist die HU f?llig.


Das Auto wird aber erst im April zugelassen und muss deshalb auch erst im April zur Hauptuntersuchung. Darauf wei?t der T?V S?d hin.

F?r die Abgasuntersuchung von Saisonautos gilt dieselbe Regelung. Auch sie m?ssen erst zur ASU, wenn sie angemeldet werden. (autorep.ar/sb)

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