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Kauf von Elektrofahrzeugen fördern

06 August, 2010

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) spricht sich dafür aus, den Erwerb von Elektrofahrzeugen zu fördern. Anders sei das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 etwa eine Million Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen zu bringen, kaum zu erreichen,


so ein Sprecher. In einem Positionspapier zur Elektromobilität regt das Kfz-Gewerbe an, außer Kaufanreizen analog der Umweltprämie auch zinslose Kredite und steuerliche Vergünstigungen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs zu gewähren. Weitere positive Effekte könnten durch freies oder begünstigtes Parken in innerstädtischen Bereichen sowie die Einführung des Wechselkennzeichens erzielt werden.

Als etablierte Schnittstelle zu den Kunden bei Vertrieb und Service von Elektrofahrzeugen sei das Kfz-Gewerbe bereits heute gut aufgestellt. Die bestehende, flächendeckende Infrastruktur der Autohäuser und Werkstätten und die daraus resultierende Nähe zum Kunden trage maßgeblich zur Akzeptanz von Elektroautos bei. Der Zentralverband begleite den Prozess zur Unterstützung der Ziele der Bundesregierung gemäß des "Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität" durch die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen 6 (Nachwuchs/Qualifizierung) und 7 (Rahmenbedingungen/Markteinführung) und engagiere sich außerdem in verschiedenen Gremien und Modellregionen.

Bezüglich der Qualifizierung ihrer technischen Mitarbeiter seien die Kfz-Betriebe für die Anforderungen der Elektromobilität gut gerüstet. Denn die vorhandenen dualen Ausbildungsberufe Kfz-Mechatronikerund Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik deckten inhaltlich die Anforderungen der Elektromobilität grundsätzlich ab. Durch ergänzende überbetriebliche Lehrgänge würden die Auszubildenden schon heute an die neue Elektrotechnologie herangeführt. Ziel sei es, die aufgrund der Ausbildungsverordnungen zu erlangenden Fertigkeiten und Fähigkeiten noch deutlicher hervorzuheben und zu beschreiben sowie vorhandenes Lehr- und Lernmaterial der Berufsschulen noch präziser zu formulieren. Dies gelte auch entsprechend für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann. Für die Weiterbildungsberufe Kfz Meister und Kfz-Servicetechniker seien die bestehenden Verordnungen entsprechend zu analysieren und evtl. zu aktualisieren. Ulrich Köster www.kfzgewerbe.de

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