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Rußpartikelfilter Nachrüstung - Die Zeit drängt

22 Juli, 2010

Vom Angebot, 330 Euro Barprämie für die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter zu erhalten, machen Halter von Dieselfahrzeugen regen Gebrauch: Mit Stand 21. Juli sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits mehr als 40.000 Anträge eingegangen.


Damit ist gut eineinhalb Monate nach dem Start des neuen Förderprogramms schon ein Viertel der möglichen Anträge gestellt. Angesichts des Zuspruchs hatte das Bundesumweltministerium Haltern von Dieselfahrzeugen kürzlich noch einmal empfohlen, ihre Nachrüstpläne nicht auf die lange Bank zu schieben. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Geld reicht für rund 160.000 Nachrüstungen.

Wer sich also zu spät für die Nachrüstung seines Dieselfahrzeugs mit einem umweltfreundlichen Partikelfilter entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten für die Nachrüstung allein tragen. Ohnehin endet die Förderperiode am 31. Dezember 2010. Bezuschusst wird der Einbau von Rußpartikelfiltern in Pkw sowie in leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für die meisten Marken und Modelle bietet der Königswinterer Abgasspezialist TWINTEC Nachrüstsysteme an. Die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung.

Die Nachrüstung lohnt sich auch unter dem Aspekt, mit seinem Fahrzeug uneingeschränkt mobil bleiben zu können. Die Einfahrbedingungen in die Umweltzonen verschärfen sich sukzessiv. In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen seit dem 1. Januar 2010 nur noch Autos einfahren, die die grüne Feinstaubplakette haben. Diese erhalten Autofahrer, die ihr Fahrzeug der Emissionsklasse Euro 3 (gelbe Plakette) mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten.

Ein Partikelfilter erhöht zudem den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich: Gerade in den Städten mit Umweltzonen und in deren Umland zeigt sich, dass Diesel-Pkw ohne Partikelfilter kaum noch nachgefragt werden. Pkw-Fahrer sparen mit der Nachrüstung zudem die Strafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.pmsf.bafa.de und www.twintec.de

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