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EU-Pläne gefährden Schutz der Spareinlagen

13 Juli, 2010

Die EU-Kommission setzt den hohen Schutz von Spareinlagen in Deutschland ohne Not aufs Spiel. Dieser Ansicht ist


Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern: "Es ist gut, dass die EU-Kommission die Sparer besser absichern will, wenn ihre Bank nicht mehr zahlungsfähig ist. Das darf aber nicht durch eine kompromisslose Zwangsharmonisierung geschehen." Götzl kritisiert, dass nach den Plänen der EU-Kommission die Deckungssumme für Spareinlagen in allen EU-Staaten einheitlich auf 100.000 Euro begrenzt werden soll. Mitgliedsstaaten dürften dann kein höheres Schutzniveau mehr zulassen, obwohl dies im Interesse der Verbraucher erstrebenswert ist und wie es Genossenschaftsbanken zuverlässig seit 80 Jahren leisten.

In Deutschland gelten gegenwärtig Vorschriften, die einen umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die den Kunden einen über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehenden Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt.

Götzl: "Die Maxime der Europäischen Kommission darf nicht eine europaweite Vollharmonisierung sein. Die Reform der Einlagensicherung muss sich vielmehr an zwei Zielen ausrichten: dem bestmöglichen Schutz der Kundeneinlagen und der Stabilität des Bankenmarkts." Das setze voraus, dass die bewährte Schutzwirkung der deutschen Institutssicherungssysteme mit ihrer Präventionswirkung anerkannt wird und nicht in einer gesetzlichen Einlagensicherung aufgehen muss, die hinter den Status Quo zurückfällt. Götzl: "Die Politik sollte sich im Interesse der Bürger und Anleger bei der Schutzwirkung nach oben orientieren. Die genossenschaftliche Institutssicherung mit ihrem Insolvenz- und Einlagenschutz hat dieses Ziel bereits erfolgreich verwirklicht." Dr. Jürgen Gros, www.gv-bayern.de

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