Bundesweites Register für Kfz-Steuersünder kommt
26 April, 2010
Wer ein Fahrzeug zulassen will, soll nach ARCD-Informationen künftig bundesweit und nicht nur im jeweiligen Bundesland auf Steuer-Rückstände überprüft werden.
Dazu werden die bei den Ländern gesammelten Daten zur Kfz-Steuer zusammengeführt. Die Kraftfahrzeugsteuerbehörde darf künftig bundesweit den Zulassungsbehörden Auskünfte über säumige Schuldner erteilen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hervor.
Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer, die seit 1. Juli 2009 gilt. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesfinanzbehörden verwalten wegen der organisatorischen Übergangsschwierigkeiten die Kraftfahrzeugsteuer noch bis Mitte 2014. ARCD-Pressestelle, Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
www.arcd.de
Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der Umwandlung der Kraftfahrzeugsteuer von einer Länder- in eine Bundessteuer, die seit 1. Juli 2009 gilt. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesfinanzbehörden verwalten wegen der organisatorischen Übergangsschwierigkeiten die Kraftfahrzeugsteuer noch bis Mitte 2014. ARCD-Pressestelle, Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
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