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Steuerbonus - Dieselfahrzeuge mit Euro 6

09 März, 2010

Kfz Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit Euro 6 kommt später .Ursprünglich sollte der Steuerbonus in Höhe von 150 Euro schon am 1. Juli 2009 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2010 für erstzugelassene Diesel-PKW gelten.


Die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro für Diesel-PKW mit der Abgasstufe Euro 6 soll erst ab 01. Januar 2011 mit einer Beschränkung bis 31. Dezember 2013 gelten. Dies geht aus einem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes hervor.

Der Steuerbonus sollte ursprünglich schon am 01. Juli 2009 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2010 für Diesel-PKW mit Erstzulassung gelten. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, dass sich die Europäische Kommission gegen die ursprünglichen Pläne gewandt und Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat.

Für nach dem 01. Juli 2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge "ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen", heißt es im Entwurfstext. Dort steht auch, dass zulassungspflichtige drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Trikes und Quads der europäischen Fahrzeugklasse L5e und L7e) steuerrechtlich wie PKW behandelt werden. Der Steuertarif für diese Fahrzeuge soll aber weiterhin nur nach Hubraum und EU-Emissionsklasse bemessen werden. Für die Bemessung der Kfz Steuer werden seit 01. Juli 2009 bei PKW-Neuzulassungen nicht nur die Erfüllung der EU-Abgasnorm und die Größe des Hubraums, sondern auch der CO2 Ausstoß herangezogen.
ARCD-Pressestelle, Postfach 440, Bad Windsheim
www.arcd.de

Mehr über Kfz Steuerbefreiung und Steuerbonuns finden Sie hier:
Erlass Kfz Steuerbefreiung

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