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Keine AU-Plaketten mehr auf den vorderen Fahrzeugkennzeichen

18 Februar, 2010

Die AU-Plakette ist jetzt Geschichte, da die Abgasuntersuchung seit dem 01. Januar 2010 in die Hauptuntersuchung integriert wird. Dadurch wird die AU-Plakette überflüssig.


Seit 1. Januar 2010: Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung
Fast 25 Jahre klebten sie auf den vorderen Nummernschildern und folgten in Logik und Farbgebung der TÜV-Plakette: Die sechseckige farbige Plakette hat bis dato die bestandene Abgasuntersuchung (AU) dokumentiert, die 1985 für Fahrzeuge mit Ottomotor und 1993 für Fahrzeuge mit Dieselmotor als Abgassonderuntersuchung (ASU) erstmalig eingeführt wurde.

Nach Angaben von TÜV Rheinland werden in diesem Jahr nach der Hauptuntersuchung des Wagens auch alle abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt. Damit dies nicht mit optisch unschönen Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Reparaturplakette für die Trägerplatte angeboten.

Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette.

Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen. 2010 und 2011 sind die Plakettensechsecke übrigens braun beziehungsweise rosafarbig.

Bei Motorrädern ist übrigens bereits seit April 2006 die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert. Der Grund ist nicht darin zu suchen, dass Zweiräder nicht über ein vorderes Kennzeichen verfügen. Die Kombination der beiden Prüfungen stellt eine erhebliche Verfahrensvereinfachung dar.

An dem Prüfverfahren für die Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Entfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müssen nachweisen, dass die Istwerte mit den festgelegten Sollwerten einschließlich der vorgegebenen Toleranzen übereinstimmen.
TÜV Rheinland Wolfgang Partz, Tel.: 0221/806-2290
www.tuv.com

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