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Geschr?pfte Berufspendler

04 Januar, 2007

F?r die Mehrzahl der Berufspendler wird die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitst?tte vom 1. Januar 2007 an teurer. Grund daf?r sind weitreichenste Ma?nahmen des Steuer?nderungsgesetzes 2007 und die beschlossene K?rzung und ?nderung der Entfernungspauschale. Berufst?tige k?nnen k?nftig erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Die ersten 20 Kilometer entfallen.


Es handelt sich bei dieser Ma?nahme nicht nur um eine blo?e K?rzung der bisher gew?hrten Pauschale, sondern auch um einen grundlegenden Wechsel in der steuerlichen Ber?cksichtigung der Fahrtkosten als Werbungskosten.
Bis Ende 2006 k?nnen steuerpflichtige Arbeitnehmer/-innen f?r ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst?tte generell pro Entfernungs-km 0,30 Euro als Werbungskosten bis zu einem j?hrlichen Gesamtbetrag von 4.500 Euro von der Steuer absetzen. ?ber diese Grenze hinaus ist ein weiterer steuerlicher Abzug m?glich, wenn der Arbeitnehmer als Fernpendler sein Auto tats?chlich nutzt oder andere h?here Kosten nachgewiesen werden.
Diese Regelung wird ab 2007 zun?chst dahingehend ge?ndert, dass f?r Fahrten bis zu 20 Entfernungs-km keinerlei Fahrtkosten mehr steuerlich anerkannt werden. Die Kostenpauschale von 0,30 Euro je Entfernungs-km soll nur noch f?r Strecken ab 21 Entfernungs-km ber?cksichtigt werden k?nnen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Verschlechterung sind dabei nicht unerheblich. Ein Steuerpflichtiger mit 10 km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst?tte konnte bisher bei 220 Arbeitstagen im Jahr 660 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Steuerpflichtigen mit 20 Entfernungs-km waren es schon 1.320 Euro, bei 30 Entfernungs-km 1.980 Euro und bei 50 Entfernungs-km 3.300 Euro. Wenn zuk?nftig die ersten 20 km Entfernung keine steuerliche Ber?cksichtigung mehr finden, ergeben sich f?r die Betroffenen je nach pers?nlichem Steuersatz j?hrliche Nettoeinkommensverluste von bis zu mehreren 100 Euro.

Wir wollen, dass die Kosten der Mobilit?t nicht ausufern. Deshalb muss die Steuer und Abgabenpolitik sozialvertr?glich, ma?voll und berechenbar bleiben. F?r Berufspendler bleibt unter den gegenw?rtigen Gegebenheiten Mobilit?t nur deshalb erschwinglich, weil mittels Entfernungspauschale wenigstens f?r einen Teil der Verkehrsausgaben ein steuerlicher Ausgleich erfolgt.

Quelle : www.ace-online.de

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