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Ab 01. M?rz 2007 gilt die Feinstaub - Plakettenverordnung

01 Januar, 2007

Feinstaubplaketten: Klarheit per Klick. Zum 1. M?rz 2007 tritt die so genannte "Feinstaub- Plakettenverordnung" oder amtlich die "Verordnung zum Erlass und zur ?nderung von Vorschriften ?ber die Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge" in Kraft. "Viele Autofahrer sind verunsichert, Millionen Autos sind von Fahrverboten bedroht", sagt Friedrich-Georg V?th von der Sachverst?ndigenorganisation GT? in Stuttgart.


Die GT? will daher mit einem kostenlosen Informationsservice im Internet Klarheit bieten. Autobesitzer k?nnen unter der Web-Adresse http://feinstaub.gtue.de feststellen, welche Feinstaubplakette seinem Fahrzeug zugeteilt wird.

F?r die Plakettenabfrage sind Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, fr?her dem Fahrzeugschein n?tig. Danach wird die Internetseite http://feinstaub.gtue.de ge?ffnet. Die Besitzer einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 w?hlen die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter 2.1 sowie unter 2.2 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben in das Suchformular ein. Die Besitzer eines Fahrzeugscheins w?hlen ebenfalls die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter zu 2 sowie unter zu 3 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben ein. Jetzt nur noch den "Suche-Button" anklicken und gleich erscheint die der Schadstoffklasse zugeordnete Schadstoffplakette entweder in gr?n, gelb oder rot. Im ung?nstigsten Fall kommt der Hinweis: F?r dieses Fahrzeug ist keine Plakette erh?ltlich. Das w?rde ein Fahrverbot in entsprechend ausgeschilderten Umweltzonen bedeuten, warnt GT?. (autorep.ar/Sm)

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