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Fehlende Feinstaubplakette

16 Oktober, 2009

Fahrerermittlung wegen fehlender Feinstaubplakette


Wegen einer fehlenden Umweltplakette an einem parkenden Fahrzeug verlangte die Behörde vom Fahrzeughalter die Kosten für eine Fahrerermittlung erstattet. Dieser zog daraufhin vor das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Seine Klage hatte Erfolg. Gemäß § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) muss der Halter die Fahrerermittlung nur tragen, wenn die Ordnungswidrigkeit in einem Park- oder Halteverstoß besteht.

Beschluss v. 15.07.2009, Az.: 994 OWI 5-09/2017

Quelle: anwalt.de/WEL
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