Aktuelle News
 


Kfz Steuer - Besteuerung Geländewagen

13 September, 2009

Höhere Kfz Steuer für Geländewagen. EU-Richtlinie öffnet leider keine Hintertür - Urteil des Bundesfinanzhofes: Geländewagen sind als PKWs anzusehen.


Über die Neuregelung der Kfz-Steuer wurde viele Monate diskutiert. Auch die Frage, nach welchen Regeln die Kfz Steuer für einen Geländewagen berechnet werden soll, bereitete vielen Politikern Kopfzerbrechen.

Allerdings wurde eine Lösung gefunden:

Das Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt, dass Geländewagen von der Bemessung der Kfz Steuer eindeutig als PKW anzusehen sind.
Der Grund:
Ein Geländewagen unterscheidet sich weder optisch, noch nach Bauart und Einrichtung wesentlich von einem PKW.

Für viele Geländewagen-Besitzer heißt das, sie müssen bei der Kfz Steuer drauflegen, da nach der neuen Steuerreform PKWs nach ihrem Hubraum bewertet werden. Würde der Geländewagen nicht zu der PKW- Einschlüsselung gehören, würde die Kfz-Steuer nach Gewicht festgesetzt und somit günstiger ausfallen. ub

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights