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Kfz Steuer-Erhöhung für Wohnmobile

30 August, 2009

Kfz Steuer für Wohnmobile vor dem oberstem Bundesgericht


Einsprüche gegen die rückwirkende Wohnmobil-Steuererhöhung - BFH prüft Kfz Steuer-Erhöhung für Wohnmobile

Bundesländer müssen Verfahren ruhen lassen

Einen Erfolg für Wohnmobil-Eigner hat der ADAC am Bundesfinanzhof erkämpft: Das höchste deutsche Finanzgericht gab der Beschwerde des Musterklägers statt und eröffnet ein Revisionsverfahren. Für Wohnmobilisten hat dies weitreichende Konsequenzen, denn die Landesfinanzministerien müssen nun die Einspruchsverfahren gegen die vermutlich nicht verfassungskonforme Steuererhöhung für Wohnmobile weiter ruhen lassen. Wichtig für die Wohnmobilfahrer ist jedoch, sich von den Finanzämtern nicht zur Rücknahme der Einsprüche drängen zu lassen und zur Not gegen Bescheide zu klagen.

Wie camperline jetzt recherchierte, hat der Bundesfinanzhof die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen in einem Muster-Verfahren des ADAC zugelassen. Der Beschluss erfolgte bereits am 3. August 2008. Dessen ungeachtet und unter Missachtung der rechtlichen Lage drängen die Landesfinanzminister die Wohnmobileigner weiter in teure und unnötige Gerichtsverfahren. So ist zuletzt auch Brandenburg auf die Linie der Hardliner-Länder Bayern und Niedersachsen eingeschwenkt.

Wohnmobileigner, die von ihrem Finanzamt aufgefordert werden, die Einsprüche gegen die rückwirkende Steuererhöhung zurückzunehmen, sollten daher mit Hinweis auf die BFH-Revision (Aktenzeichen II R 39/09) die weitere Verfahrensruhe fordern. Wenn die Finanzämter die Einsprüche der Steuerbürger bereits ablehnend beschieden hätten, sollte unbedingt eine Klage geprüft werden.

Doch Vorsicht: "Als Laie hat man bei der Klage praktisch keine Chance – wir raten daher mit dem Anwalt Kontakt aufzunehmen, der für die Reisemobil-Union die Musterklagen betreut", so Broszio.

Aktuelle Informationen und konkrete Tipps zum Vorgehen:
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