Aktuelle News
 


Vorschriften für Autoanhänger

28 Juli, 2009

Vorschriften-Infos zur Zulassung, Steuer und Versicherung für Autoanhänger, Wohnwagen, Gepäckanhänger und Sportanhänger.


ADAC gibt Tipps zum Gespannfahren
Laut ADAC sollten Urlauber mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern nur gut vorbereitet losfahren. Folgende Informationen zu Zulassung, Versicherung und Verkehrsvorschriften sollten dabei beachtet werden.
Ein Anhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Außerdem müssen Wohn- und Gepäckanhänger haftpflichtversichert und versteuert werden. Für Sportanhänger werden keine Steuern fällig und auch eine Versicherung muss nicht abgeschlossen werden. Schäden an Sportanhängern übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Es lohnt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist.

Auch über die zulässige Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte vor der Fahrt Klarheit herrschen. Die Höchstbreite in Deutschland beträgt 2,55 Meter. In einigen europäischen Ländern, wie Lettland oder Tschechische Republik, dürfen Anhänger allerdings nur 2,50 Meter breit sein. Ein Gespann bestehend aus Pkw und Anhänger darf nach deutschen Bestimmungen die Länge von 18 Metern nicht überschreiten. In Serbien sind lediglich 15 Meter, in den Niederlanden, Luxemburg und der Türkei sogar nur 12 Meter erlaubt. Außerorts und auf Autobahnen sollten Gespannfahrer auch im Ausland auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen achten. In Deutschland gilt Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung 100 km/h.

Wichtige Infos rund ums Thema Autoanhänger bzw. Gespannfahren

Verkehrsregeln

Anhängersteuer

Kostenlose Online Versicherungsvergleiche

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights