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Kfz-Steuer sparen durch Umschlüsseln

14 Juni, 2009

Sparen Sie bei Ihrer Kfz-Steuer durch die Option des Umschlüsselns.


Wenn Sie Ihr Neufahrzeug zwischen dem Zeitraum 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen haben bzw. noch zulassen, können Sie sparen.

Für diese Fahrzeuge gilt ohnehin die Steuerbefreiung aus dem Konjunkturprogramm II.
Wenn Sie jedoch ein Auto fahren, für welches die Umschlüsselung-Option von Euronorm 4 auf Euronorm 5 besteht, könnten Sie länger steuerbefreit Auto fahren. Denn hier entfällt Ihre Kfz-Steuer anstatt für 1 für maximal 2 Jahre.

Bitte beachten Sie, daß diese Begünstigung allerdings auf jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. ub

Weitere Informationen zur Umschlüsselung, Steuebfreiung und der neuen Kfz-Steuer finden Sie hier:

neue Autosteuer

Kfz Steuerbefreiung

Kfz Steuer

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