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Kfz Steuer - Neuzulassung bis 30. Juni sichert Steuerbefreiung

08 Juni, 2009

Alle neuen, zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassenen Pkw (Euro 4) sind ein Jahr von der Kfz Steuer befreit.


Autokäufer, die auf die Auslieferung ihres Neuwagens warten, sollten beim Händler darauf dringen, dass das Auto möglichst bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden kann. Daran erinnert der ADAC. Euro-5- und Euro-6-Autos, die in diesem Zeitraum neu zugelassen werden, sind sogar maximal zwei Jahre von der Steuer befreit, längstens jedoch bis 31. Dezember 2010.

Die Steuerbefreiung für Neufahrzeuge ist Bestandteil des ersten Konjunkturprogramms der Bundesregierung und soll der Absatzkrise in der Automobilwirtschaft entgegen wirken.

Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt.

Weitere Informationen zur Kfz Steuerbefreiung und zur neuen Autosteuer Berechnung erhalten Sie hier:

Neue Autosteuer

Kfz Steuer Befreiung

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