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Sonderk?ndigungsrecht bei Kfz-Versicherungen:

07 Dezember, 2006

Der regul?re K?ndigungsstichtag f?r Kfz-Versicherungen ist am 30. November abgelaufen. Dar?ber hinaus besitzen Verbraucher aber ein Sonderk?ndigungsrecht, bspw. bei einer Beitragserh?hung des Versicherers (4 Wochen ab Posteingang) oder bei Anschaffung eines Neuwagens. Zumal die aktuell verschickten Beitragsrechnungen infolge ?nderungen bei den Regionalklassen eine Verteuerung ausweisen k?nnen, lohnt ein Vergleich. Aus der gesetzlich verf?gten Erh?hung der Versicherungssteuer ergibt sich allerdings kein Sonderk?ndigungsrecht. Der D?sseldorfer Branchendienst 'versicherungstip' weist Autobesitzer jedoch darauf hin, bei der Wahl eines neuen Versicherers nicht allein die H?he der Pr?mie sondern auch das Leistungspaket zu beachten.


Nicht jede auf den ersten Blick g?nstige Police beinhaltet die wichtigen Aspekte "Mallorca-Police", "Maderbi? und Folgesch?den", "erweiterter Wildschaden", "Rabattretter", und "Leistung trotz grober Fahrl?ssigkeit". Wechselwillige Verbraucher sollten deshalb die Beratungsleistung eines Experten, z. B. eines unabh?ngigen Versicherungsmaklers, in Anspruch nehmen. Denn es gilt nicht die billigste, sondern die g?nstigste Police zu finden und dabei ist die Hilfe eines kompetenten Fachmanns unerl??lich. Vermeintliche Billigangebote stellen sich sp?testens dann als teuerste Alternative heraus, wenn der Versicherte bemerkt, da? sein Schaden gar nicht abgedeckt ist.

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