Sonderk?ndigungsrecht bei Kfz-Versicherungen:
07 Dezember, 2006
Der regul?re K?ndigungsstichtag f?r Kfz-Versicherungen ist am 30. November abgelaufen. Dar?ber hinaus besitzen Verbraucher aber ein Sonderk?ndigungsrecht, bspw. bei einer Beitragserh?hung des Versicherers (4 Wochen ab Posteingang) oder bei Anschaffung eines Neuwagens. Zumal die aktuell verschickten Beitragsrechnungen infolge ?nderungen bei den Regionalklassen eine Verteuerung ausweisen k?nnen, lohnt ein Vergleich. Aus der gesetzlich verf?gten Erh?hung der Versicherungssteuer ergibt sich allerdings kein Sonderk?ndigungsrecht. Der D?sseldorfer Branchendienst 'versicherungstip' weist Autobesitzer jedoch darauf hin, bei der Wahl eines neuen Versicherers nicht allein die H?he der Pr?mie sondern auch das Leistungspaket zu beachten.
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