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Fehlbetankung - statt Diesel Superbenzin

26 April, 2009

Schadenersatz für falsches Tanken?


Ein Mitarbeiter, der ein mit Dieselkraftstoff betriebenes Dienstfahrzeug mit Superbenzin betankt, muss dem Arbeitgeber die durch die Fehlbetankung entstandenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten ersetzen.

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, mit ihm zur Verfügung gestellten Gegenständen sorgsam umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden, grob fahrlässig verstoßen.

Die Zapfpistolen und Schläuche sind für Dieselkraftstoff und Superbenzin deutlich unterschiedlich gefärbt. Dies hätte dem Arbeitnehmer sofort auffallen müssen. jlp

So entschied das Verwaltungsgericht in Trier, Az.: 1 K 1152/04.TR

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