Kfz Steuer Berechnung nach CO2-Ausstoß
17 April, 2009
Wie erfahre ich, welchen CO2-Ausstoß mein Fahrzeug hat?
Der CO2-Ausstoß spielt lediglich für die Berechnung der Kfz-Steuer ein Rolle, wenn das Fahrzeug ab dem 01.07.2009 erstmals zugelassen wird.
Für alle Pkws, die unter die befristet Kfz Steuerbefreiung fallen, d.h. Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009, kann/könnte der CO2-Wert im Rahmen der Günstigerprüfung relevant sein.
Bei diesen Fahrzeugen kann der CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Feld V.7 entnommen werden.
Möchte ein Besitzer eines Altfahrzeugs den CO2-Ausstoß wissen, so kann sich dieser an seinen Autohersteller wenden. u.b.
Für alle Pkws, die unter die befristet Kfz Steuerbefreiung fallen, d.h. Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009, kann/könnte der CO2-Wert im Rahmen der Günstigerprüfung relevant sein.
Bei diesen Fahrzeugen kann der CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Feld V.7 entnommen werden.
Möchte ein Besitzer eines Altfahrzeugs den CO2-Ausstoß wissen, so kann sich dieser an seinen Autohersteller wenden. u.b.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.