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Kfz Steuer Berechnung nach CO2-Ausstoß

17 April, 2009

Wie erfahre ich, welchen CO2-Ausstoß mein Fahrzeug hat?


Der CO2-Ausstoß spielt lediglich für die Berechnung der Kfz-Steuer ein Rolle, wenn das Fahrzeug ab dem 01.07.2009 erstmals zugelassen wird.

Für alle Pkws, die unter die befristet Kfz Steuerbefreiung fallen, d.h. Erstzulassungen vom 05.11.2008 bis 30.06.2009, kann/könnte der CO2-Wert im Rahmen der Günstigerprüfung relevant sein.

Bei diesen Fahrzeugen kann der CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) Feld V.7 entnommen werden.

Möchte ein Besitzer eines Altfahrzeugs den CO2-Ausstoß wissen, so kann sich dieser an seinen Autohersteller wenden. u.b.

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