Behindertengerechten Umbau steuerlich absetzbar
13 März, 2009
Eine Fahrzeugumrüstung für Behinderte ist steuerlich absetzbar
Unser Rechtstipp für Sie: Umrüstkosten als vermeidbare Kosten absetzen!
Einen behindertengerrechten Umbau Ihres Fahrzeuges können behinderte Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen
BI
aG oder
H
steuerlich absetzen, da diese Umrüstkosten als unvermeidbare Kosten gelten.
Beachten Sie bitte hier:
Diese Umrüstkosten dürfen jedoch nicht in einem Betrag im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden.
Einen behindertengerrechten Umbau Ihres Fahrzeuges können behinderte Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen
BI
aG oder
H
steuerlich absetzen, da diese Umrüstkosten als unvermeidbare Kosten gelten.
Beachten Sie bitte hier:
Diese Umrüstkosten dürfen jedoch nicht in einem Betrag im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.