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Behindertengerechten Umbau steuerlich absetzbar

13 März, 2009

Eine Fahrzeugumrüstung für Behinderte ist steuerlich absetzbar


Unser Rechtstipp für Sie: Umrüstkosten als vermeidbare Kosten absetzen!
Einen behindertengerrechten Umbau Ihres Fahrzeuges können behinderte Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen

BI
aG oder
H

steuerlich absetzen, da diese Umrüstkosten als unvermeidbare Kosten gelten.

Beachten Sie bitte hier:
Diese Umrüstkosten dürfen jedoch nicht in einem Betrag im Jahr der Bezahlung abgesetzt werden.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


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