Aktuelle News
 


Steuerliche Vergünstigung für den Einbau eines Rußpartikelfilte

05 März, 2009

Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKWs mit Dieselmotor stellt keine nachträgliche technische Verbesserung dar.


Der Bundesfinanzhof versagte daher diesem Fahrzeug die steuerliche Vergünstigung. Diese Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der werkseitige Rußpartikelfiltereinbau. jlp

So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08

Weitere Infos rund ums Thema Rußfilternachrüstung finden Sie hier:

Rußfilterförderung

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights