Steuerliche Vergünstigung für den Einbau eines Rußpartikelfilte
05 März, 2009
Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKWs mit Dieselmotor stellt keine nachträgliche technische Verbesserung dar.
Der Bundesfinanzhof versagte daher diesem Fahrzeug die steuerliche Vergünstigung. Diese Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der werkseitige Rußpartikelfiltereinbau. jlp
So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08
Weitere Infos rund ums Thema Rußfilternachrüstung finden Sie hier:
Rußfilterförderung
So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08
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