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Vorerst keine Grundgesetzänderung zur Autosteuer

21 Februar, 2009

Hintergrund: Anrufung des Vermittlungsausschusses zur einfachgesetzlichen Neuregelung der Autosteuer.


Der Bundesrat hat die für den 20.02.2009 geplante Abstimmung über die Grundgesetzänderung zur Kfz-Steuer vertagt.

Hintergrund der Entscheidung ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur einfachgesetzlichen Neuregelung der Kfz-Steuer, die der Bundesrat in der heutigen Sondersitzung beschlossen hat (vgl. BR-Drs. 119/09 (B)). Damit bleibt es vorerst bei der geltenden Rechtslage, wonach die Länder das Aufkommen aus der Kfz-Steuer erhalten.

Mit der vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Grundgesetzes soll die Ertrags- und Verwaltungskompetenz der Verkehrsbesteuerung geschlossen auf den Bund übergehen. Hinsichtlich der Kfz-Steuer lagen diese Zuständigkeiten bislang bei den Ländern. Die Zentralisierung der Befugnisse soll ein bundeseinheitliches und am Schadstoffausstoß orientiertes Konzept der Besteuerung ermöglichen.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108)

www.bundesrat.de

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