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Höhere Bußgelder ab 01. Februar 2009

31 Januar, 2009

Raser und Drängler müssen ab morgen, den 01. Febraur 2009 tiefer in die Tasche greifen. Auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzen, werden die Bußgelder erhöht.


Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienten der Verkehrssicherheit, es gehe nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, teilte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit, der die Anhebung begrüßt. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Höhere Bußgelder allein reichen nach Ansicht von DVR-Geschäftstführer Christian Keller aber nicht. Es müsse auch engmaschige Kontrollen geben, um die Strafen auch ausreichend umsetzen zu können.

Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden wie bisher geahndet – darüber wird es teuer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt bisher 50 Euro, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro.

Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro geahndet.
Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind es 80 Euro.

Gefährliche Überholmanöver kosten bis zu 250 Euro und verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro geahndet.

Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. "Gelb-Rot" in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: 700 Euro.

Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1000 Euro oder 1500 Euro beim dritten Verstoß. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro.

Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.

Den bereits aktualisierten Bußgeldkatalog mit den neuen erhöhten Bußgelder finden Sie hier:

Bussgeldkatalog

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