Kraftfahrzeugsteuergesetz: Vergünstigungen für Rußpartikelfilte
12 Januar, 2009
Kraftfahrzeugsteuergesetz - Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines Personenkraftwagens mit Dieselmotor stellt keine nachträgliche technische Verbesserung dar.
Der Bundesfinanzhof versagte daher diesem Fahrzeug die steuerliche Vergünstigung.
Diese Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der werkseitige Rußpartikelfiltereinbau.
So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08
Diese Auslegung ergibt sich aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Dort wird nur die technische nachträgliche Verbesserung ausgesprochen und nicht etwa schon der werkseitige Rußpartikelfiltereinbau.
So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: II R 17/08
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