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Gesetzesänderungen - Rechtsänderungen zum Jahreswechsel

01 Januar, 2009

Gesetzesänderungen im Autorecht - Zum Jahreswechsel treten im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums wieder verschiedene neue Regelungen in Kraft.


Im einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen:

Münchner Polizei und Verkehrsüberwachung ahnden Verstöße gegen das Einfahrtsverbot in die Umweltzone

Ab 11. Januar 2009 ahnden die Münchner Polizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung Verstöße gegen das Verkehrsverbot in die Umweltzone München. Fahrzeuge, die keine der drei Umweltplaketten (rot, gelb, grün) am Fahrzeug angebracht haben oder über keine Ausnahmegenehmigung verfügen, haben mit einem Bußgeld von 40 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zu rechnen. Es ist unerheblich, ob das Fahrzeug innerhalb der Umweltzone fährt oder parkt.

Neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz

Das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und löst das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst vom 8. Januar 1998 ab. Ziel ist ein moderner und leistungsfähiger Rettungsdienst, der den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern eine bestmögliche Versorgung bietet. Wesentliche Neuerungen betreffen eine Stärkung der Kostentransparenz, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte sowie klare Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- und die Wasserrettung. Darüber hinaus wird in Bayern flächendeckend der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgruppe von erfahrenen Ärzten, welche die rettungsdienstliche Qualität noch weiter verbessern sollen.

presse@stmi.bayern.de

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