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Neue Richtlinien Verkehrssicherheit - touristische Beschilderun

25 Dezember, 2008

Touristische Hinweis-Beschilderung zukünftig im System der strassenverkehrsrechtlichen Wegweisung. Hierdurch wird es deutlich leichter, touristische Ziele zu finden, die an die Hinweis-Beschilderung auf Autobahnen anschliesst.


Anlaesslich der Ankuendigung durch das Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung neue Richtlinien fuer touristische Beschilderung zu veroeffentlichen, erklaert die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion Annette Fasse:

Wir rechnen in Kuerze mit der Veroeffentlichung von neuen Richtlinien fuer touristische Beschilderung. Diese neuen Richtlinien werden die Interessen der Verkehrssicherheit mit der Tourismusbranche besser in Einklang bringen. Die zustaendigen Bund-Laender-Fachgremien haben dem Entwurf der Forschungsgesellschaft fuer Strassen - und Verkehrswesen (FGSV) bereits zugestimmt.

Der Entwurf der Forschungsgesellschaft ist eine komplette Ueberarbeitung der bisherigen Regeln, die nicht nur eine haeufigere Aufstellung touristischer Hinweisbeschilderung ermoeglicht, sondern der touristischen Hinweisbeschilderung auch einen eigenstaendigen Platz im System der strassenverkehrsrechtlichen Wegweisung zuordnet. Hierdurch wird es zukuenftig deutlich leichter, touristische Ziele zu finden, da im nachgeordneten Strassennetz erstmals eine bundeseinheitliche Wegweisung, die an die touristische Hinweisbeschilderung auf Autobahnen anschliesst, moeglich sein wird. Wir freuen uns, dass die neuen Richtlinien Verkehrssicherheit und die berechtigten Interessen der Tourismusbranche sinnvoll miteinander vereinen.

Standorte und Ausgestaltung der touristischen Hinweisbeschilderung sind derzeit durch die Richtlinien fuer touristische Hinweise an Strassen aus dem Jahr 1988 geregelt.

Die in diesen Richtlinien vorgesehenen Regelungen stossen insbesondere bei den Vertretern der Tourismusbranche auf Kritik, da die Richtlinien aus Gruenden der Verkehrssicherheit die Aufstellung von touristischer Hinweis-Beschilderung eher restriktiv handhaben. So gilt bisher zum Beispiel die Regelung, dass nur alle 10 km fuer ein Ziel geworben werden darf.
2008 SPD-Bundestagsfraktion - www.spdfraktion.de

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