Wissenswertes zur Kfz Steuer
 

Kfz Steuer Berechnung
Pkw Steuer Tabellen, Befreiung
und Ermäßigung


Hier finden Sie die Steuerberechnung für Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge. Mit Hilfe unserer Steuertabelle und dem Steuerrechner können Sie schnell und einfach die Höhe Ihrer Jahressteuer berechnen. Des Weiteren finden Sie nützliche Steuertipps sowie interessante Hinweise zu Vergünstigungen und Steuerbefreiungen.

Wie viel Steuer kostet mein Fahrzeug?

>>> Kfz-Steuer berechnen für Oldtimer, E-Auto, Gasfahrzeug, Wohnmobil, Lkw, Motorrad und Anhänger

>>> Kfz-Steuer Berechnung für Benziner

>>> Kfz-Steuer Berechnung für Dieselfahrzeuge

>>> Kfz-Steuer Tabelle für Benzin- und Dieselautos

>>> Kfz-Steuerbefreiung und Steuerbegünstigung

>>> Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01. Januar 2021

>>> Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.Juli 2009

>>> Hier finden Sie wichtige Informationen zur Kfz-Steuer Berechnung 2025 / 2026


Hauptuntersuchung: Oldies stehen gut da
Der Anteil von Oldtimern am Straßenverkehr wächst zusehends. 233.000 Klassiker sind auf unseren Straßen unterwegs. Meist befinden sich die Schätzchen in einem überraschend guten technischen Zustand. mehr...
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Vollhybrid oder E-Mobil - wie sieht der Antrieb der Zukunft aus
Die öffentliche Diskussion um den Automobilantrieb der Zukunft ist in vollem Gange, und wie immer, wenn es um das liebste Kind der Deutschen geht, schlagen die Emotionen hohe Wellen. Der gemeinsame Nenner aller Diskussionsbeiträge ist klein: mehr...
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Superkraftstoff E10 - Klare Garantiezusagen bei möglichen Schäd
Die Bundesregierung will an der umstrittenen und von den Autofahrern boykottierten Einführung des Superkraftstoff E10 festhalten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) fordert von der Industrie klare Garantiezusagen, dass sie für Schäden und Spätfolgen durch den mehr...
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TÜV: Sachsen-Anhalt hui, Berlin pfui
Beim TÜV-Termin werden Fahrzeugen nirgends so häufig die begehrten Plaketten verwehrt wie in Berlin, Brandenburg und dem Rheinland. Laut dem MDR-Magazin "Umschau" schafft es in der Hauptstadt ein Viertel (24,9 Prozent) nicht beim ersten Anlauf durch die Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO, in Brandenburg sind es 24,7 Prozent und im Rheinland immerhin 23,4 Prozent. mehr...
News vom : 09.03.11 07:00,ub 2828 views

Die Top Ten der zufriedensten Autobesitzer
Die zufriedensten Autofahrer sind in einem Mazda unterwegs. Wie die nun ausgewerteten Umfragen des Internetportals Motor-Talk zeigen, sind 89,6 Prozent der befragten Nutzer im vergangenen Jahr mit ihrem Fahrzeug des japanischen Importeurs glücklich gewesen. Dies ist der höchste festgestellte Wert.
Hier die Top Ten der zufriedensten Autobesitzer: mehr...
News vom : 08.03.11 10:28,ub 3274 views

E10-Verwirrspiels
Ist die Verunsicherung der Autofahrer die Folge einer fehlerhaften Markteinführung? mehr...
News vom : 07.03.11 09:00,ub 2838 views

ACE Sommerreifentest – Ökologie und Sicherheit
Hier finden Sie das Ergebnis des Sommerreifentest, den der ACE Auto Club Europa gemeinsam mit der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) durchgeführt hat. Die Top 5 Sommerreifen: mehr...
News vom : 04.03.11 09:25,ub 2709 views

Super E10 - Ärger um neuen Kraftstoff
Herkömmliches Super muss billiger sein. Nach dem ADAC übt jetzt auch die Bundesregierung Kritik am Verhalten der Mineralölkonzerne bei der Einführung des neuen Kraftstoffs Super E10. mehr...
News vom : 03.03.11 09:39,ub 2788 views

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Wissenswertes zur Pkw Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Die Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge errechnet sich aus der Steuer für den Hubraum, der Steuer für die Schadstoffemissionen und den Sockelwert für den CO2 Freibetrag. Pro angefangene 100 ccm fallen beim Benziner (Ottomotor) 2 Euro und beim Diesel 9,50 Euro Steuer an. Seit 01.01.2021 wird für Neuzulassungen der C02-Ausstoß über 96 Gramm pro Kilometer schrittweise erhöht.

Die maßgeblichen Eigenschaften für die Berechnung der Besteuerung setzten sich aus den Fahrzeugdaten Hubraumgröße, Antriebsart, Zulassungsdatum und CO2-Prüfwerte zusammen.
Besonders bedeutsam ist das Datum der Zulassung. Wurde ein Pkw vor dem 01.07.2009 zugelassen, ist die Steuerhöhe vom Hubraum und von der Emissionsklasse abhängig.
Bei Fahrzeugen, die nach dem 01.07.2009 zugelassen werden, ist der Hubraum und der CO2-Ausstoß entscheidend.

Zum Jahresbeginn 2021 wurde die Berechnung der Kfz-Steuer geändert. Seit Januar 2021 gelten bezüglich der Neuregelung der Kfz Steuer für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Autosteuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht. Die Steuer für neuzugelassene Autos wird nun hauptsächlich nach den CO2-Emissionen pro Kilometer berechnet. Es gibt 6 Stufen in denen der Steuersatz für den CO2-Ausstoß steigt. Die Spanne reicht von 2 Euro bis 4 Euro pro Gramm CO2/km. Zur Ermittlung des CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 g/km übersteigende Teil des CO2-Wertes. Bei Fahrzeuge, die weniger als 95 g/km CO2 ausstoßen, erfolgt kein CO2-Aufschlag. Für besonders emissionsarme Pkw bis 95 Gramm pro Kilometer gibt es eine Vergünstigung. Die Autosteuer wird bei Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen 12.06.2020 und 31.12.2024 um jährlich 30 Euro für längstens 5 Jahre (bis zum 31.12.2025) gesenkt. Die Steuervergünstigung ist begrenzt auf die Jahressteuer. Ferner hat die Bundesregierung neben der Erhöhung des CO2-Steueranteils auch die vollständige Kfz Steuer Befreiung für emissionsfreie E-Autos bis 2030 gewährt.

Kfz-Steuer Berechnung für alle ab dem 01.01.2021 neu zugelassenen Fahrzeuge:
Beispiel für ein Benzinfahrzeug - Erstzulassung ab 01.01.2021
Jedes Gramm CO2, welches die Grenze von 95 g/km überschreitet, wird mit dem entsprechenden Gegenwert multipliziert. Fahren Sie z. B. einen Benziner (Erstzulassung 01.01.2021) mit einem C02-Wert von 167 g/km und einem Hubraum von 1.498 ccm wird für die Steuerberechnung zum Hubraum-Anteil (= 30 Euro) die Summen des CO2-Anteils von 4 Stufen bis 175 g/km (40 Euro, 44 Euro, 50 Euro, 34,80 Euro = 168,80 Euro) addiert. Dies ergibt die Kfz-Steuer von 198 Euro (gerundet).

Beispiel für ein Diesel-Pkw und einen Benziner bei Erstzulassung bis 31.12.2020
Für die Kfz Steuer-Berechnung sind der Hubraum (100 x den jeweiligen Steuersatz) sowie der CO2-Anteil maßgeblich.
Fahren Sie z. B. ein Dieselauto (Erstzulassung 01.01.2014) mit einem Emissionswert von 95 g/km und einem Hubraum von 1495 ccm, müssen Sie jährlich 142 Euro Steuer zahlen. Bei einem Benziner mit den gleichen Voraussetzungen werden 30 Euro fällig. Nur der Grundbetrag (errechnet sich aus dem Hubraum und der Kraftstoffart) wird bei der Steuerberechnung für Benzinfahrzeuge, die bis zu 4,1 Liter und für Diesel-PKW, die maximal 3,6 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, erhoben.
Einfacher geht es natürlich mit Hilfe eines Steuerrechners.

Wo bezahlt man die Steuer?
Für die Kfz Steuer Angelegenheiten sind seit 01. Juli 2014 nicht mehr die Finanzämter in den Bundesländern, sondern ausschließlich die Hauptzollämter zuständig.
Sobald ein Fahrzeug zulassen wird, übermittelt die zuständige Zulassungsbehörde die erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Ein Steuerbescheid wird erstellt und in der Regel erfolgt der Versand 14 Tage nach Fahrzeugzulassung. Der Bescheid enthält Fälligkeit und Höhe der Autosteuer. Der erstellte Steuerbescheid ist auch für die Folgejahre gültig. Die Steuer ist zu bezahlen, für Kfz, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen oder für ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland verwendet werden. Anträge auf Steuervergünstigungen können beim zuständigen Hauptzollamt direkt bei der Zulassung oder zu einem späteren Zeitpunkt, beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzung, gestellt werden. Die Steuerpflicht endet mit der Fahrzeug-Abmeldung bei der Zulassungsbehörde.

Kfz-Steuer in Deutschland:
In der Europäische Union dürfen bis 2021 alle neu zugelassenen Pkw im Schnitt maximal 95g CO2/km ausstoßen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 4,1 Liter Benzin bzw. 3,6 Liter Diesel. Bis 2030 wurden weitere Vorgaben für die Weiterführung der CO2-Grenzwertregelung beschlossen, und zwar soll bis 2025 der CO2-Ausstoß von Neuwagen um 15 Prozent und bis 2030 um 37,5 Prozent verringert werden. Seit September 2019 werden Prüfungen nach dem WLTP-Verfahren durch den RDE ("Real Driving Emissions") Test ergänzt.
Halter von Elektroautos genießen die Vergünstigung einer 10-jährigen Steuerbefreiung bei Erstzulassungen in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025. Die Kfz Steuer Befreiung wird längstens bis 31.12.2030 gewährt. Die geltende Befreiung der Kfz Steuer wurde auf alle anderen Fahrzeugklassen (beispielsweise auf Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L) ausgeweitet. Nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten E-Fahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweiten-Verlängerer ausgestattet sind, sowie Hybride, die sowohl mit einem Elektro- als auch mit einem Verbrennungsmotor gefahren werden.
Saisonkennzeichen sind eine gute Lösung für Kraftfahrzeuge, beispielsweise Cabrio, Wohnmobil, Motorrad oder Oldtimer, die den Winter über nicht gefahren werden. So können Sie bei der Kfz Steuer Berechnung sparen, weil Sie ja nur für den Nutzungszeitraum bezahlen müssen. Bei Saisonkennzeichen muss eine Steuerpflicht von mindestens einem Monat eingehalten werden.
Bei dreirädrigen und leichten vierrädrigen Fahrzeuge, sogenannten Trikes und Quads, handelt es sich um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Für die Steuerberechnung gilt der Hubraum und die CO2-Emission (EU-Abgasstufen).

Wird die Steuer teurer?
Die Autosteuer wird anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes berechnet. Seit 2021 wird der CO2-Anteil höher gewichtet, wodurch die PKW-Steuer stufenweise bei einigen emissionsstarken Modellen steigt. Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31. Dezember 2020 bereits zugelassen sind.
Ferner werden Diesel und Benzin an den deutschen Tankstellen teurer. Der Bundestag beschloss im Oktober 2020 eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2.

Geplante Neuerungen für Auto-, Bus - und LKW-Fahrer 2027 / 2026 / 2025
2025 stieg der CO2-Preis (umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet) gemäß dem Beschluss der Bundesregierung auf 55 Euro pro Tonne und ab 2026 soll der Preis in Deutschland schrittweise bis zu 65 Euro pro Tonne angehoben werden.
Ab 2026 wird die Autosteuer voraussichtlich nur noch als Einmalzahlung möglich sein, ohne monatliche oder halbjährliche Ratenzahlung.
Ab 2027 soll es dann keinen fixen Preis mehr geben, sondern der CO2-Preis soll frei am europäischen Emissionshandel-Markt entstehen.

Rückblick - Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Förderung:
Der Bund förderte seit dem Beschluss der Bundesregierung im Mai 2016 E-Autos mit der sogenannten Kaufpreisprämie. Für reine Elektrofahrzeuge betrug die Förderung 4.000 Euro und für Hybridfahrzeuge 3.000 Euro. Die Summe der Gesamtförderung hatte eine Laufzeit bis längstens 2019. Halter von Hybridelektroantriebe sowie bivalente Antriebe (z.B. Gas und Benzin) kamen nicht in den Genuss einer besonderen Behandlung. Hier erfolgt die Besteuerung wie bei Otto- oder Diesel-Autos. Der Förderzeitraum von Plug-In-Hybridfahrzeuge und Elektroautos soll bis 2030 verlängert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen gemäß Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird.
Die Regierungsfraktionen des Bundestages hat Ende Mai 2017 die Steuerermäßigung für Autogas oder Flüssiggas (Liquefied Petrol Gas, LPG) bis 2022 und komprimiertes Erdgas als Kraftstoff (Compressed Natural Gas, CNG) bis 2026 verlängert. Der ermäßigte Steuersatz für Autogas (Liquefied Petrol Gas, LPG) sollte laut den Plänen des Bundeskabinetts 2019 gestrichen werden. Anfang April 2017 hat sich nun der Bundesrat für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigungen für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen. Jetzt ist der Bundestag an der Reihe. Grundsätzlich will jedoch die Bundesregierung die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen fortzusetzen.
Ende 2020 sollte in Deutschland eine Pkw Maut für Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Deutsche Autofahrer sollten über die Kfz Steuer entlastet werden. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sollte die Pkw-Maut keine Mehrbelastung für Deutsche darstellen. E-Fahrzeuge sollten mautfrei fahren und Fahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die teilweise oder ganz von der Autosteuer befreit sind, sollten wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Hoffnung auf eine Pkw-Maut in Deutschland gekippt. Mitte Juni 2019 hat der EuGH den deutschen Plan für eine Pkw-Maut verworfen und entschieden, dass die geplante Maut gegen europäisches Recht verstößt. Ob und wann die Infrastrukturabgabe in Deutschland kommt, ist aktuell nicht abzusehen.
Seit 01.01.2014 ist ein Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer steuerfrei. Bis 2013 lag dieser Grenzwert noch bei 110 Gramm pro Kilometer. Seit 2014 heißt es, jedes Gramm, welches über der 95 Gramm-Grenze liegt, wird mit zusätzlich 2 Euro besteuert. Durch diese Verschärfung des Grenzwertes für Neufahrzeuge wird für alle im Jahr 2014 erstmals zugelassenen Autos, die diese 95 Gramm-Grenze nicht einhalten, eine höhere Autosteuer fällig.
Die Kfz Steuer wurde bislang von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Seit Anfang 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die Überleitung der Aufgaben erfolgte aufgrund des großen Umfangs der Daten von circa 58 Mio. Fahrzeugen für die einzelnen Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) schrittweise.
Falls Sie Selbstüberweiser sind, müssen Sie mitdenken oder eine Strafe zahlen. Denn der Zoll verschickt keinen jährlichen Zahlungshinweis mit der Fälligkeit der Kfz Steuer. Vergisst man zu zahlen, droht eine Mahnung mit Säumniszuschlag. Für Fahrzeughalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, blieb alles wie gehabt.